Inselgemeinde Juist
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Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung beinhaltet örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich der Gestaltung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8a der Inselgemeinde Juist
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die Gestaltungssatzung beinhaltet örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich der Gestaltung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 der Inselgemeinde Juist
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Der Bebauungsplan Nr. 8c regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die 3a. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8b regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die 3. Änderung der Gestaltungssatzung beinhaltet örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich der Gestaltung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 der Inselgemeinde Juist
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Die erste Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 regelt in seinem Geltungsbereich die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und deren Nutzung.
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Die 2. Änderung der Gestaltungssatzung beinhaltet örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen hinsichtlich der Gestaltung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8a der Inselgemeinde Juist