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    Im Bebauungsplan legt die Kommune fest, welche Nutzung gemäß Baurecht zulässig ist.

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    Im Bebauungsplan legt die Gemeinde fest, welche Nutzung gemäß Baurecht auf einer Fläche zulässig ist.

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    Der Flächennutzungsplan legt für das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim die allgemeinen bauleitplanerischen Ziele fest. Die hier bereitgestellten Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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    In einem Bebauungsplan legt die Kommune fest, welche Nutzung gemäß Baurecht zulässig ist.

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    Die Übersichtskarte enthält die Umringe der Geltungsbereiche der B-Pläne einschließlich aller Änderungen. Die Geltungsbereiche werden mit den Attributen Name und Nummer des B-Planes, Wert für Urplan oder Nummer der Änderung, Ort, Verweis auf die dazugehörige pdf-Datei (textlichen Festsetzungen) beschrieben. Die Bebauungspläne setzen für das betreffende Gebiet in Verbindung mit der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung den konkreten Umfang der zulässigen baulichen Nutzung fest. Die hier bereitgestellten Unterlagen sind nicht rechtsverbindlich und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.