Landkreis Hameln-Pyrmont
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Ödland und sonstige naturnahe Flächen gehören zu den gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen (nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz)
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Festgestellte, gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Modellierung von Hochwasserrisiko-Gebieten gem. EG-HWRM-RL u. § 73 WHG für die Hochwasserszenarien HQ5, HQ10, HQ25, HQ50, HQ100 und HQextrem, erarbeitet im Rahmen des Hochwasserschutzplan Oberweser. Die Daten umfassen HQGrenzen, HQTiefen und Abflussverhaltender Weser und der Emmer
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Darstellungsdienst (WMS) für Bebauungspläne Flecken Salzhemmendorf
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WMS
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Darstellungsdienst (WMS) für Bebauungspläne Flecken Coppenbrügge
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WMS Schutzgebiete
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Standorte von Beregnungsbrunnen für die Feldberegnung im Landkreis Hameln-Pyrmont. Vor allem auf Standorten mit leichten Böden kann es während der Vegetationsperiode bei defizitären Niederschlagsverhältnissen erforderlich werden, zur Qualitäts- und Ertragssicherung der angebauten Feldfrüchte eine Beregnungsanlage einsetzen zu müssen. Neben der Beregnung zu Trockenzeiten kann bei bestimmten Sonderkulturen im Frühjahr der Einsatz einer Frostschutzberegnung als Maßnahme des Pflanzenschutzes erforderlich werden.
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Luftbildauswertung CIR 1995 zur Fortschreibung Landschaftsrahmenplan 2001