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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    -Verschiebung des Parkplatzes im Norden um 2,20m in Richtung Wettern -Schaffung einer Zuwegung zum Grundstück Giese, ebenfalls in 2,20m Breite.

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    Baufibel Altes Land

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    Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.

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    Bebauungsplan

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    -gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde

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    Die Ansiedlung eines Verkaufsmarktes soll auf der Fläche des abgebrannten Baudenkmal Bergfried 31 auf der Parzelle 211/119 ermöglichen

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    Abrundungssatzung Bachenbrock

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    -Grunderwerbskosten füpr Straßenbau -Straßenbaukosten -Kosten der Versorgungsleitungen

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha