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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" erforderlich.

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    Die Gemeinde Lachendorf beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ die Stärkung des Ortszentrums als Einzelhandelsstandort. Hauptinvestor wird die Firma ALDI sein, die eine Verlagerung ihres Standortes und eine erhebliche Vergrößerung der Verkaufsfläche ihres Marktes plant. Durch Verhandlungen mit einem privaten Investor sollen eventuell weitere Verkaufsflächen für Güter des täglichen und des periodischen Bedarfes geschaffen werden. Außerdem soll die Möglichkeit offen gehalten werden, Büroflächen für Dienstleister und innerstädtischen Wohnraum schaffen zu können. Neben den geplanten Hochbauten ist die Errichtung einer Stellplatzanlage im Ortszentrum geplant.

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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Heidkamp" erforderlich.

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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Mühlenkamp" erforderlich.

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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Hofweg" erforderlich.

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    Die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmittelpunkt“ wird erforderlich, um die Konzentration von Einzelhandelsbetrieben auch bei Umstrukturierungen zu erhalten. Vergnügungsstätten sollen an dieser Stelle daher ausgeschlossen werden. Somit besteht die 7. Änderung lediglich darin, die derzeit ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten auszuschließen.

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    Bei dem Bereich der 2. Änderung handelt es sich um ein Eckgrundstück im Kreuzungsbereich Wiesenstraße/Heidkamp. Die Änderung umfasst lediglich eine geringfügige Erweiterung der Baugrenze sowie die Umwandlung einer Baulinie in eine Baugrenze.

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    Mit der 1. Änderung wurden für einen Teilbereich im Nordosten die die Baufenster vergrößert, die Baulinien aufgehoben und die Flächen mit Baumgruppen verkleinert.

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    Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Up’n Äckern" erforderlich.

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    Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Trockenwiesenweg“ wird erforderlich, um dem konkreten Bauwunsch für ein weiteres Einfamilienhaus nachzukommen. Damit das geplante Vorhaben realisiert werden kann wird die festgesetzte Baulinie aufgelöst und durch eine Baugrenze ersetzt, die zudem näher an die angrenzende Straße heranrückt. Des Weiteren wird der Ausnutzungsgrad des Grundstücks erhöht. Die Geschossflächenzahl entfällt. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.