Samtgemeinde Wathlingen
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Samtgemeinde Wathlingen Flächennutzungsplan Samtgemeinde Wathlingen inkl. Änderungen bis Rechtskraft 20.04.2020 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Wathlingen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.04.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Durch diesen Bebauungsplan soll für den Bereich der Hauptzufahrt in die Ortslage Adelheidsdorf eine Regelung für das Maß der Bebauung getroffen werden. Dadurch soll vermieden werden, dass hier auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) nach und nach immer höhere Gebäude errichtet werden können. Dadurch könnte das städtebauliche Bild in diesem zentralen Bereich Adelheidsdorf auf längere Sicht in unerwünschter Weise verändert werden.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Bauplätze südlich im Anschluss an die südliche Wohnbebauung vom Ortsteil Papenhorst aus.
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Zur Befriedigung der konkreten Nachfragesituation soll eine 1. Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden. Mit dieser wird die Festsetzung einer maximalen Traufhöhe herausgenommen. Hierdurch entsteht eine flexiblere, bauliche Nutzungsmöglichkeit, die der Nachverdichtung dient. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
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Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll in Adelheidsdorf eine Erweiterung der Wohnbaunutzung nach Norden ermöglicht werden.
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Für ein Grundstück im Geltungsbereich wird eine Mindestgröße von Baugrundstücken beschlossen (900 m²).
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Die Gemeinde Nienhagen setzt auf der Fläche der ehemaligen Bahntrasse eine Grünfläche mit zu erhaltenden Einzelbäumen fest.
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Um eine Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen zu ermöglichen, ist eine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) erforderlich. Daher wird die GRZ für den überwiegenden Geltungsbereich von 0,2 auf 0,3 erhöht.