Stadt Barsinghausen
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP_Barsinghausen (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Stadt Barsinghausen Flächennutzungsplan Stadt Barsinghausen inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 17.02.2021 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 17.02.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP_Barsinghausen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 17.02.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP_Barsinghausen (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 17.02.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Stadtgebiet von Barsinghausen (Innenstadt) wird dargestellt.
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Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar. Der FNP beinhaltet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, in ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet aufgezeigt.
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Die Standorte der Feuerwehren im Stadtgebiet von Barsinghausen werden im Stadtplan über den Navigator der homepage angezeigt.
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Der Geltungsgbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm "Die Soziale Stadt" im Stadtgebiet von Barsinghausen wird dargestellt.
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Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes für das Städtebauförderungsprogramm "Die Soziale Stadt" im Stadtgebiet von Barsinghausen wird dargestellt.
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Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch einzelne Baumaßnahmen.
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Die Verordnung dient dem Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonst frei lebenden Tiere vor Beunruhigung und gilt für die Feld- und Waldflächen, Gewässer und Wirtschaftswege, deren Lage sich aus der Karte ergibt. In dem Wildschongebiet sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.