Stadt Neustadt am Rübenberge
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Neustadt am Rübenberge (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Stadt Neustadt am Rübenberge Flächennutzungsplan Stadt Neustadt am Rübenberge inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 06.04.2022 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 06.04.2022. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP Neustadt am Rübenberge (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 06.04.2022. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Neustadt am Rübenberge (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 06.04.2022. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 909 "Am Moor" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Poggenhagen
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1. vereinfachte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 159 A4/D4 "Am Wölper Ring" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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2. beschleunigte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 108 H "Marktstraße Süd" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Bebauungsplan Nr. 364 "Südlich Heidestraße" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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Bebauungsplan Nr. 173 "Friedrich-Loeffler-Institut, Alter Gutshof" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 508 "Teufelskuhle" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Hagen
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Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städtebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.