Gemeinden betroffen 2022
Betroffene Gemeinden sind Gemeinden, die eine von Straßenlärm belastete Fläche aufweisen. Die lärmbelasteten Flächen wurden auf Grundlage der Berechnung der Straßenlärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) 4. Runde ermittelt.
Simple
- Datum (Erstellung)
- 2012-06-30T00:00:00.000+02:00
- Datum (Überarbeitung)
- 2015-03-23T00:00:00.000+01:00
- Identifikator
- https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/6a15dece-2f13-4d8c-9c32-0ccce634f39a
- Zweck
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Den Kommunen soll eine Planungsgrundlage für den Lärmaktionsplan zur Verfügung gestellt werden. Zudem liefert die Lärmkarte einen Anhaltspunkt über die Anzahl von Lärm betroffener Einwohner.
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=11487&article_id=52161&_psmand=37
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GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
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Gesundheit und Sicherheit
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Further legal basis
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Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV)
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UMTHES Thesaurus
- Anwendungseinschränkungen
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Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 ( https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)
- Nutzungseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
-
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0
- Andere Einschränkungen
-
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- Sprache
- Deutsch
- Thematik
-
- Gesundheitswesen
- Art der Ausdehnungsangabe
- Ja
- Geografischer Identifikator
- Niedersachsen (03000000)
))
- Code
- 030000000000
- Abgabeformat
-
- Online
-
2022/49/EG
EU-Umgebungslärmrichtlinie
- Online
- Kartendienst Luft & Lärm ( OGC Web Map Service )
- Bezugsebene
- Datenbestand
Datendefizit
- Testverfahren
-
Rate of missing items
- Verfahrensidentifikator
- 7
- Verfahrensbeschreibung
-
completeness omission (rec_grade)
Quantitatives Ergebnis
- Wert
- 0
Konformitätsergebnis
- Datum (Publikation)
- 2009-12-15
- Erklärung
-
see the referenced specification
- Bestanden
- Nein
- Erläuterung
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Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine einheitliche Regelung zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm getroffen. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Den Umgebungslärm im Sinne der Richtlinie verursachen vor allem Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr sowie Industriegebiete in Ballungsräumen. Die Mitgliedstaaten werden mit der Richtlinie verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen
• strategische Lärmkarten nach einheitlichen Methoden zu erstellen,
• die Öffentlichkeit über die Lärmbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren,
• Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und
• die EU-Kommission über die Lärmbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.
- Beschreibung
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Die Berechnung des Pegels Ln erfolgt nach der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m.
- Metadatensatzidentifikator
- 517C2705-813F-4156-845B-8EB81A94DD5F XML
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-02-22
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
ISO19115
- Version des Metadatenstandards
-
2003/Cor.1:2006
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=11487&article_id=52161&_psmand=37