NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland
Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.
Simple
- Alternativtitel
-
NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland
- Datum (Erstellung)
- 2024-01-01T00:00:00.000+01:00
- Identifikator
- https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/fcd84cc0-e713-4e3e-8579-fc07a692e8e2
https://www.umwelt.niedersachsen.de
- Keywords
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opendata
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- Thema
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ENVI
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UMTHES Thesaurus
- Nutzungseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
-
Creative Commons Namensnennung 4.0 International
- Andere Einschränkungen
-
Quellenvermerk: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
- Andere Einschränkungen
-
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- Zugriffseinschränkungen
- Benutzerdeifinierte Einschränkungen
- Andere Einschränkungen
- Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
- Räumliche Darstellungsart
- Vektor
- Sprache
- Deutsch
- Thematik
-
- Umwelt
- Art der Ausdehnungsangabe
- Ja
- Geografischer Identifikator
- Niedersachsen (03000000)
))
- Code
- 030000000000
- Abgabeformat
-
- Online
- NGGL_Kulisse_2024_NI_SLA.zip
- Online
- Richtlinie 2009/147/EG
- Online
- Kartendienst Naturschutz ( OGC Web Map Service )
- Bezugsebene
- Datenbestand
Datendefizit
- Testverfahren
-
Rate of missing items
- Verfahrensidentifikator
- 7
- Verfahrensbeschreibung
-
completeness omission (rec_grade)
Quantitatives Ergebnis
- Wert
- 0
- Erläuterung
-
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Antragsverfahren 2024
Im Antragsverfahren Sammelantrag Agrarförderung 2024 werden Erst-, Folge und Neuanträge für AUKM zur Verbesserung der Biodiversität des MU angeboten:
AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen, BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen)
NG Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG A Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland; NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland)
Kulisse Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel
Die AUKM gewähren Zuwendungen für freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Mit einer Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert. Viele in ihrem Bestand als gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft als Lebensraum angewiesen. Die AUKM leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen beim Aufbau des europäischen ökologischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Die AUKM sind auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) Bestandteil des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland.
Förderkulissen stellen Gebiete da, in denen für landwirtschaftlich genutzte Flächen Anträge auf AUKM gestellt werden können. Es werden über die Umweltkarten nur Förderkulissen von AUKM dargestellt, für die im jeweiligen Jahr Anträge zulässig sind.
Daneben werden auf dieser Seite Förderkulissen für Naturschutzmaßnahmen dargestellt, die in einem engen fachlichen Verhältnis zu den AUKM stehen.
Kulisse Billigkeitsrichtline Nordische Gastvögel
- Metadatensatzidentifikator
- A3556CB3-970A-478F-B399-9E1F7934024D XML
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2025-02-22
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
ISO19115
- Version des Metadatenstandards
-
2003/Cor.1:2006
https://www.umwelt.niedersachsen.de