Tongehalte (25%) des obersten Mineralbodenhorizonts für alle Feldblöcke in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß § 16 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) GLÖZ 5
Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts für Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 in Niedersachsen, Bremen und Hamburg gemäß GLÖZ 5 GAPKondV § 16 „Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion“.
In dieser Karte sind die Tongehalte des obersten Mineralbodenhorizonts nach Bodenkundlicher Kartieranleitung 5. Auflage (KA5) für die Feldblöcke mit der Einstufung KWasser1 und KWasser2 dargestellt. Basis für Niedersachsen sind die übersetzten Bodenschätzungsdaten 2018. Bereiche ohne Bodenschätzung sind durch die Bodenkarte 1:50.000 (BK50) aufgefüllt. Für Bremen werden die Bodendaten aus der Bodenschätzung und der Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50) zu Grunde gelegt. Für Hamburg stammen die Bodendaten aus der Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200).
Diese Karte gilt als Hinweiskarte für eine Ausnahme vom Pflugverbot über Winter für wassererosionsgefährdete Flächen (GLÖZ 5, KWasser1 und KWasser2) und ist geregelt in § 3 der niedersächsischen Erosionsschutzverordnung.
Rechtsgrundlage: Nach den Abweichenden Anforderungen (§ 3 Abs. 3) der niedersächsischen Verordnung über erosionsgefährdete landwirtschaftliche Flächen, die am 15. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
(3) Auf Ackerflächen, die der Erosionsgefährdungsklasse KWasser1 oder KWasser2 zugehören und auf denen der Oberboden einen Tongehalt von mehr als 25 Prozent hat, ist das Pflügen abweichend von § 16 Abs. 2 und 3 Sätze 1, 2 und 4 GAPKondV zulässig, wenn
1. die Pflugfurche nach dem 15. Februar weiter bearbeitet wird und
2. unmittelbar danach mit einem Reihenabstand von weniger als 45 cm Sommergetreide, Körnerleguminosen, Sommerraps, Feldfutter, Zuckerrüben oder Mais angebaut werden oder Grünland angelegt wird.
Um diese "Abweichende Anforderung" zu erfüllen, müssen alle Bodenareale auf dem jeweiligen Ackerschlag einen Tongehalt von mehr als 25 % aufweisen. Für eine erste Einschätzung, ob diese Bedingung auf einem Ackerschlag erfüllt ist, sind in der abgebildeten Karte die Flächen der Bodenschätzung bzw. der BK50 nach dem Tongehalt des obersten Mineralbodenhorizonts für alle KWasser1 und KWasser2 eingestuften Feldblöcke in Niedersachsen dargestellt. Bei der Bodenart Lu (schluffiger Lehm) mit Tongehalten zwischen 17-30 %, muss der Nachweis erbracht werden, dass der Tongehalt im betreffenden Bodenareal über 25 % liegt.
Simple
- Alternativtitel
-
GAPKONDV5_TON25
- Datum (Erstellung)
- 2024-03-01
- Datum (Publikation)
- 2024-03-01
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- https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.land.lbeg/c2d52d14-4130-49b0-bd48-6a5e572daea3
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sgd_Boden
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GEMET - INSPIRE themes, version 1.0
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Boden
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Spatial scope
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Regional
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- Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
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- Bezugsebene
- Datenbestand
Konformitätsergebnis
- Datum (Publikation)
- 2010-12-08
- Erklärung
-
Diese Daten liegen noch nicht im INSPIRE Datenmodell vor.
- Bestanden
- Nein
- Erläuterung
-
Eingangsdaten Niedersachsen:
übersetzte Bodenschätzungsdaten 2018 und Bodenkarte 1:50.000 (BK50
Eingangsdaten Bremen:
Übersetzte Bodenschätzungsdaten und Bodenübersichtskarte 1:50.000 (BÜK50)
Eingangsdaten Hamburg:
Bodenübersichtskarte 1:200.000 (BÜK200)
- Metadatensatzidentifikator
- c2d52d14-4130-49b0-bd48-6a5e572daea3 XML
- Sprache
- Deutsch
- Zeichensatz
- Utf8
- Hierarchieebene
- Datenbestand
- Datum
- 2024-12-10
- Bezeichnung des Metadatenstandards
-
ISO 19115
- Version des Metadatenstandards
-
2003/Cor.1:2006
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