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Die Karte 3b des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Wasser - Bestand und Bewertung
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Standorte der Ladestationen für E-Fahrzeuge im Landkreis Leer
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Die Karte 2 des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Landschaftsbild - Bestand und Bewertung
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Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
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Im Jahr 2019 wurde das Stadtgebiet Braunschweig flächendeckend mit einem Laserscanner vom Flugzeug aus abgetastet. Die Ergebnisse dieses Airborne Laserscannig (ALS) sind klassifizierte Höhenpunkte der Oberfläche mit einer Dichte von mindestens 8 Punkten/m². Die Höhengenauigkeit der Messdaten ist meist deutlich besser als ± 0,15 m. Außerdem liegen noch Daten der Laserscanbefliegungen aus den Jahren 2003 und 2011 mit einer Punktdichte von 1 bis 8 Punkten/m² vor. Laserscandaten werden in verschiedenen Rasterweiten als Datensatz in diversen Datenformaten abgegeben. Auf Wunsch können individuell ausgeprägte Höhendarstellungen, u.a. Höhenlinien, digitales Geländemodell (DGM) und digitales Oberflächenmodell (DOM) als Datensatz oder Karte angeboten werden.
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Die Karte 5a des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover: Zielkonzept - Planung
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Gesetzlich Geschützte Biotope im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Bestimmte Biotoptypen (Lebensräume von Lebensgemeinschaften aus Tier- und Pflanzenarten) stehen per Gesetz unter Schutz, wenn sie eine gewisse qualitative Ausprägung haben. Sie sind durch eine charakteristische Vegetation und typische Tierarten gekennzeichnet. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Es stehen z.B. folgende Biotope gem. § 30 Bundesnaturschutzgesetz unter Schutz: -natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, -Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen. Im Landkreis Vechta sind ca. 600 Biotope erfasst. Sie stehen unter dem besonderen Schutz des § 30 BNatSchG. Im Landkreis Vechta handelt es sich bei den Biotopen schwerpunktmäßig um Moorgebiete, Feuchtgrünlandbereiche, Nasswiesen, naturnahe Kleingewässer und Bachabschnitte.
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Die Straßenmittenlinien (Straßenachsen) bilden das Straßennetz der Stadt Braunschweig auf der Basis des Widmungsverzeichnisses und der Stadtgrundkarte (RBE1) im Maßstab 1:1.000 linienhaft ab. Sie werden zwischen den Kreuzungspunkten in Abschnitte unterteilt. Die Ausrichtung folgt dem Straßenverlauf und ist logisch nummeriert, so dass die Grundlage für ein Routing gegeben ist. Den Geometrien des Achsnetzes sind als Attribute die Straßenkategorie, der Straßenschlüssel, die Kennung sowie ein beschreibender Name zugeordnet.
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Die Einzugsgebiete der Grundschulen im Landkreis Stade anhand der Gemeindesatzungen.
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Die Einzugsgebiete der Gymnasien im Landkreis Stade anhand der entsprechenden Satzungen.
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