2020
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1. beschleunigte Änderung des Bebauungsplans Nr. 959 "Dorfzentrum Bordenau" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Bordenau
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Verkehrsnetz* enthält Daten zur Straßenwidmung auf Grundlage der Straßenachsen. Die Straßenwidmung legt die Benutzerarten (z.B. Gemeindestraße) fest. Die Widmungen sind öffentlich bekannt zu geben.
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Bebauungsplan Nr. 372 "Gewerbegebiet Wölkenberg" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Eilvese
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In einer digitalen Befliegung am 18. März 2020 wurden aus einem Flugzeug hunderte von Einzelbildern senkrecht aufgenommen. Aus den hochauflösenden Aufnahmen wurden erstmals sogenannte True Orthophotos für das Braunschweiger Stadtgebiet erstellt. True Orthophotos bieten gegenüber den klassischen Orthophotos den Vorteil, dass aus dem Gelände herausragende Objekte nicht mehr verkippt dargestellt werden. Dieses Luftbildmosaik des Stadtgebietes kann mit Karten überlagert werden. Es ist möglich, darauf Strecken zu messen und Flächen zu berechnen.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Produktions und Industrieanlagen* enthält die Standorte von Wind-Energie-Anlagen (WEA) im Stadtgebiet von Hameln.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Bodennutzung* enthält den Flächennutzungsplan der Stadt Hameln. Der Flächennutzungsplan wurde auf Grundlage Vorbereitender Bauleitplan für alle Flächen im Stadtgebiet erstellt. Der Flächennutzungsplan ist eine raumordnende und städtebauliche Entwicklungsgrundlage, nach der sich die meisten aufzustellenden Bebauungspläne richten.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Statistische Einheiten* stellt den Grenzverlauf der politischen Ortschaften, Ortsteile und der Stadtteile der Stadt Hameln sowie die Einteilung des Stadtgebietes in statistische Einheiten dar.
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Bebauungsplan einschließlich Begründung (Textwerk)
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Bei den Erdölaltverträgen hat ein Grundeigentümer mit einem Erdölunternehmen einen Vertrag über die Aufsuchung und Förderung von bituminösen Stoffen geschlossen. Der Vertrag musste vor Inkrafttreten der Erdölverordnung 1934 abgeschlossen sein, der Bergbehörde dann fristgerecht angezeigt und von dieser bestätigt werden. Dann behielt der Grundeigentümer das Recht an diesem Bodenschatz und es ging nicht auf den Staat über. Es gelten hier besondere Förderzinsvereinbarungen. Grundlage ist die Erdölverordnung vom 13.12.1934. In den Akten dieser Verträge befinden sich Kartenunterlagen mit diversen Maßstäben. Das Verfügungsrecht über Erdöl, Erdgas sowie bituminösen Stoffen hat das Land Preußen 1934 den Grundeigentümer entzogen (grundeigener Bodenschatz). In Anbetracht der damals in Preußen bestehenden zahlreichen Verträge zwischen Grundeigentümer und Unternehmen über die Aufsuchung und Gewinnung dieser Mineralien, und da auch bereits Erdöl gefördert wurde, sah sich der Gesetzgeber genötigt, alle vor Inkrafttreten der Erdölverordnung abgeschlossenen Verträge unberührt zu lassen. Sie mussten zur Bestätigung bei der Bergbehörde angezeigt werden. Erdgasverträge gibt es nur im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die Aufsuchung von Erdöl, mit Ausnahme des Erdgases, wurde in Form eines Bergwerkseigentums 1929 verliehen. Sowohl in dem Berggesetz von 1906 als auch in dem Ergänzungsgesetz von 1956 ist das Erdgas nicht erwähnt worden. Wegen seines gasförmigen Aggregatzustandes kann das Erdgas nicht zu den im § 1 des Schaumburg-Lippeschen Berggesetz genannten Mineralien gerechnet werden. Da aber die dem Staat vorbehaltenen Mineralien aufgezählt worden sind, steht daher die Gewinnung von Erdgas weiterhin im ehemaligen Fürstentum Schaumburg-Lippe den Grundeigentümern zu. Verschiedene Grundeigentümer haben um 1955 mit Unternehmen Verträge zur Gewinnung von Erdgas abgeschlossen.
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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Lebensräume und Biotope* enthält die Gesetzlich Geschützten Biotope (GGB) in der Stadt Hameln.