2025
Type of resources
Available actions
Topics
Keywords
Contact for the resource
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
status
Service types
Scale
Resolution
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Bakum.
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Lohne (Oldenburg).
-
Standorte und Beschreibung zu den Naturdenkmalen (Einzelschöpfung, Linear, Flächig) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturdenkmäler sind einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Untere Naturschutzbehörde kann ein Naturdenkmal durch Verordnung festsetzen.
-
Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Naturschutzgebiete sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, -aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder, -wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist. Gezielte Lenkungsmaßnahmen ermöglichen einerseits die Erholungsnutzung aber auch den Schutz empfindlicher Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten unterliegt der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta. Im Landkreis Vechta gibt es insgesamt zehn ausgewiesene Naturschutzgebiete.
-
Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Stadt Dinklage.
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Visbek.
-
Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Damme.
-
Artenschutzvorkommen im Landkreis Vechta im originären Datenformat
Alte Geodatensuche Niedersachsen