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Flächennutzungsplan-Ergänzung Nr. 04 "Parkplatz Hubertusstraße" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Mardorf
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 08 "Altes Theater" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 43 "Vor dem Linnenbalken" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Hagen
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Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 35 "Nördlich Papendiek und westlich Torweg" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Nöpke
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 25 "Jugendtreff Auenland - Jugendhaus" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 "Neubauvorhaben Friedrich-Loeffler-Institut" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Neustadt
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Grenze und Flaeche des Naturschutzgebiets
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 22 "Gewerbegebiet Otternhagen" der Stadt Neustadt a. Rbge. im Stadtteil Otternhagen
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Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim