From 1 - 10 / 21
  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Goldenstedt.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Vechta. Der Landkreis setzt sich aus folgenden Kommunen zusammen, die auch für die Bauleitplanung verantwortlich sind: Gemeinde Bakum, Stadt Damme, Stadt Dinklage, Gemeinde Goldenstedt, Gemeinde Holdorf, Stadt Lohne (Oldenburg), Gemeinde Neuenkirchen-Vörden, Gemeinde Steinfeld (Oldenburg), Stadt Vechta, Gemeinde Visbek.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Stadt Vechta.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Steinfeld (Oldenburg).

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Holdorf.

  • Categories  

    Überarbeitete Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete (LSG). Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz, der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts. Außerdem dienen sie dem Schutz des Landschaftsbildes mit seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Darüber hinaus kann die Naturschutzbehörde ein Gebiet durch Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet erklären, wenn es für die Erholung wichtig ist. Die Verordnung untersagt Handlungen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere das Landschaftsbild oder den Naturgenuss beeinträchtigen. Insgesamt sind im Landkreis Vechta 62 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

  • Categories  

    Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Bakum.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen für die Gemeinde Visbek.

  • Categories  

    Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen inkl. Änderungen in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden.