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Von Flurbereinigungsverfahren betroffene Gebiete nach Verfahrensart.
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Abgrenzung der Wasservorranggebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
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Dieser Datensatz enthält die Anlagen zur Energiegewinnung aus Wasser.
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Punkthafte Verortung von laufenden Dorferneuerungen.
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Dieser Datensatz enthält die Standorte der Evakuierungszentren. Es ist zudem erfasst, ob es sich um eine Impfstelle und/oder Jodausgabestelle handelt.
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Abgrenzung der durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzten Wasserschutzgebiete; gegliedert in Schutzzonen.
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Dieser Datensatz enthält die Umringe der vereinfachten Änderungsbereiche der Bebauungspläne der Stadt Osnabrück. Es ist die Abgrenzung der verschiedenen vereinfachten Änderungen dargestellt. In der Attributtabelle sind die B-Plan Nummer sowie die intern verwendete Proplan-Nummer(n) enthalten.
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Die Straßenbeleuchtung ist Teil der Straßenausstattung und dient zur künstlichen Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen.
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Dieser Datensatz enthält die Ausschlussgebiete der Osterfeuer in der Stadt Osnabrück. In diesen Gebieten ist es nicht erlaubt ein Osterfeuer abzubrennen. Grundsätzlich sind Osterfeuer in der Innenstadt und in den bebauten Gebieten der Stadt nicht erlaubt.
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Dieser Datensatz enthält die Abgrenzungen der Umlegungsgebiete in der Stadt Osnabrück.