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    Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.

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    Der Kartendienst Hochwasserschutz stellt folgende Daten zur Verfügung: HWRM-RL 2. Zyklus 2016 - 2021 Bearbeitungsgebiete HWRM-RL Einwohner HQhäufig Einwohner HQ100 Einwohner HQExtrem / HWExtrem Sperrwerk HWRM-RL Deiche / Wände HWRM-RL UNESCO Weltkulturerbe Industrieanlagen HWRM-RL Badegewässer Gewässerstationierung Risikogewässer Schutzdünen HWRM-RL Küstengebiete Grenzen der Risikogebiete HQhäufig Grenzen der Risikogebiete HQ100 Grenzen der Risikogebiete HQExtrem Grenzen der Gefahrengebiete HQhäufig Grenzen der Gefahrengebiete HQ100 Grenzen der Gefahrengebiete HQExtrem Wassertiefen Binnenland HQhäufig Wassertiefen Binnenland HQ100 Wassertiefen Binnenland HQExtrem Wassertiefen Küste HWExtrem FFH-Gebiet HWRM-RL Vogelschutzgebiet HWRM-RL Landnutzung Risikogebiete HQhäufig Landnutzung Risikogebiete HQ100 Landnutzung Risikogebiete HQExtrem Gewidmete Deiche/Schutzdünen/Sperrwerke Sperrwerke § 3 NDG Deichwidmungen § 3 NDG Schutzdünen § 20a NDG Retentionskataster Betrachtungsgrenze Suchräume Suchräume mit Berücksichtigung der Landnutzung Überschwemmungsgebiete vorläufig gesicherte ÜSG - NDS Verordnungsflächen einstweilig gesicherte ÜSF – HB Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§78b WHG) Systemumgebung: ArcGis-Server

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    Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen: Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns staatenübergreifend in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen. Oberflächengewässer: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer, ist bis 2015 bzw. spätestens bis 2027 zu realisieren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Grundwasser: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand im Grundwasser bis 2015 zu realisieren bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis 2021 allenfalls bis 2027. Beim Grundwasser stehen der Schutz, die Verbesserung und ggf. die Sanierung der Grundwasserkörper als Umweltziele im Vordergrund, um einen guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand zu erreichen. Maßnahmen: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Ziele des Art. 4 WRRL umzusetzen. Im Maßnahmenprogramm werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung der festgeschriebenen Umweltziele „Erhalt oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern“ in einem Flussgebiet für notwendig erachtet werden. Der interaktive Kartendienst WRRL-Maßnahmen gibt einen Überblick über die an Oberflächengewässern beantragten und umgesetzten Maßnahmen. Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die über die verschiedenen Förderprogramme Niedersachsens oder Landesmittel finanziert werden. Aktuell gibt der Kartendienst Auskunft über die Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010 bis einschließlich 2015) und ihren Umsetzungstand. In Kürze wird auch ein Überblick für Maßnahmen aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum ab 2016 veröffentlicht. Neben den Maßnahmen werden auch weitere für die Maßnahmenplanung in Niedersachsen relevante Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Kulissen der prioritären Fließgewässer sowie der Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer, da diese Kulissen im Fokus für die Maßnahmenumsetzung stehen. Die für die prioritären Fließgewässer erarbeiteten Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen können ebenfalls über den Kartendienst aufgerufen werden. Weitere verfügbare Daten sind die überregionalen Fischwanderrouten und die Laich- und Aufwuchsgewässer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie eine Übersicht zu den Gewässerentwicklungsplänen. Nährstoffbelastungen in Grund- und Oberflächengewässern: Niedersachsenweit gefährden hohe Nährstoffgehalte in den Gewässern das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Erhöhte Nährstoffangebote beeinflussen die natürlichen Artenzusammensetzungen in Oberflächengewässern, da Arten, die nährstoffarme Verhältnisse benötigen, von nährstofftoleranten Arten verdrängt werden. Während in Binnengewässern vor allem Phosphor zu Problemen führt, sind die Algenblüten an den Küsten unter anderem ein Ergebnis zu hoher Stickstoffeinträge. Das Grundwasser ist aufgrund hoher Stickstoffeinträge in vielen Teilen Niedersachsens mit Nitrat belastet. Nitrat (NO3-) spielt eine wichtige Rolle im natürlichen Stickstoffkreislauf, zu hohe Konzentrationen im Grundwasser führen jedoch z.B. in der Trinkwasserversorgung zu Problemen In Niedersachsen wird seit 2010 innerhalb einer Zielkulisse eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen angeboten. Diese Kulisse wurde mehrfach um Bereiche erweitert, in denen auch Beratung und Maßnahmen zum Schutz von Oberflächenwasserkörpern umgesetzt werden sollen. In den Bereichen zum Oberflächengewässerschutz werden neben Stickstoffeinträgen auch die Einträge von Phosphor thematisiert. Die aktuelle Kulisse kann im Kartendienst aufgerufen werden. Am 22. Dezember 2015 ist der fortgeschriebene niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser veröffentlicht worden. Eine Übersicht zur aktuellen Datenlage der niedersächsischen Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL erhalten Sie mittels der folgend dargestellten Themen: Der fortgeschriebene Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen der vier Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser, die anteilmäßig in Niedersachsen liegen, bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Oberflächengewässer und des Grundwassers im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung: WRRL Grundlagendaten: Bearbeitungsgebiete (WRRL) Koordinierungsräume (WRRL) Flussgebiete (WRRL) Fließgewässer (WRRL) Küsten- und Übergangsgewässer (WRRL) Seen (WRRL) Wasserkörpereinzugsgebiete (WRRL) Grundwasserkörper (WRRL) WRRL Grundwasser: Chemischer Zustand Gesamt Grundwasser Grundwassermessstellen chemischer Zustand Grundwassermessstellen Gesamt Grundwassermessstellen mengenmäßiger Zustand Mengenmäßiger Zustand Grundwasser Operative Messstellen Grundwasser Überblicksmessstellen Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: Überblicksmessstellen Oberflächengewässer Operative Messstellen Oberflächengewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Küsten- und Übergangsgewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Seen Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Küsten-und Übergangsgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Seen Ökologischer Zustand/Potenzial Fließgewässer Chemischer Zustand gesamt Küsten- und Übergangsgewässer Chemischer Zustand gesamt Seen Chemischer Zustand gesamt Fließgewässer WRRL Maßnahmenkataster: Kulisse Gewässerschutzberatung Umgesetzte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Beantragte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Gewässerentwicklungspläne (Stand 2010) Gewässerentwicklungspläne kleiner 10 EZG qkm Prioritäre Fließgewässer in Niedersachsen Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer Tidebeeinflusste Bundeswasserstraßen Laich- und Aufwuchsgewässer Überregionale Wanderrouten Fischfauna Nährstoffe: Grundwasser-Güte Nitrat - Aktueller Jahresmittelwert Grundwasser-Trends Nitrat Oberflächengewässer-Güte Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Trends Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Güte Gesamtphosphat Oberflächengewässer-Trends Gesamtphosphat Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.

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    Informationen über Großfeuerungsanlagen der gemeldeten Standorte 2022. Die 13. BImSchV regelt Anforderungen an die sogenannten Großfeuerungsanlagen. Für diese Anlagen gelten Messverpflichtungen und Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Ausgenommen von diesen Berichtspflichten sind aufgrund des Geltungsbereiches der EU-Richtlinie 2001/80/EG z. B. große Feuerungsanlagen aus Zuckerfabriken und der chemischen Industrie. Große Feuerungsanlagen, in denen auch Abfälle mitverbrannt werden, unterliegen anderen Berichtspflichten, so dass diese hier nicht berücksichtigt sind. Eingestellt in dieser interaktiven Kartendarstellung sind die in Niedersachsen erfassten Großfeuerungsanlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie , die dem Geltungsbereich der 13. BImSchV unterliegen. Durch Anklicken der einzelnen Standorte erhalten Sie Detailinformationen zu den Anlagen. Dem Informationsblatt der jeweiligen Großfeuerungsanlage können Sie vom Betreiber angegebene Daten, wie beispielsweise den Betreiber der Anlage, den Energieeinsatz und die Emissionen an SOx, NOx und Staub, aber auch die zuständige Immissionsschutzbehörde entnehmen. Im Informationsblatt finden Sie des Weiteren ein Diagramm, welches die zu berichtenden Jahresemissionen und den Gesamtenergieeinsatz der letzten vier Jahre darstellt. Die Daten werden jährlich aktualisiert.

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    Gewidmete Deiche Gewidmete Deiche in Niedersachsen. Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Hauptdeiches, Hochwasserdeiches oder Schutzdeiches durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die Widmung "2.Deichlinie" ist im Datenbestand nicht enthalten. Sperrwerke Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind (§2 Abs.3 NDG). Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht.

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    Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.

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    (1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

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    Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.

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    Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten lichtzeichengeregelten Knotenpunkte, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll jeweils den zentralen Knotenpunkt der Ampelkreuzung repräsentieren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Ampelkreuzungen der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Ampelkreuzungen.

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    Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Umgebungslärm 2022: Kreisverkehre 2022 Ampelkreuzungen 2022 Lärmschutzwände 2022 Hauptverkehrsstraßen 2022 Gemeinden betroffen 2022 Ballungsraum 2022 Straßenlärm Lden 2022 Straßenlärm Lnight 2022 Fluglärm Lden 2022 Fluglärm Lnight 2022 Umgebungslärm (PLUS): Kreisverkehre 2022 (PLUS) Ampelkreuzungen 2022 (PLUS) Lärmschutzwände 2023 (PLUS) Hauptverkehrsstraßen u. sonstige Straßen 2023 (PLUS) Ballungsraum 2022 (PLUS) Straßenlärm Lden 2023 (PLUS) Straßenlärm Lnight 2023 (PLUS) Fluglärm: Fluglärmschutzbereiche Siedlungsbeschränkungsbereich Langenhagen Luftschadstoffberechnungen: Mittlere PM10 Belastung 2022 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2021in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2020 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2019 in µg/m³ Mittlere PM10 Belastung 2018 in µg/m³ Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2010 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 Stickstoffdioxid NO2 - Gesamtbelastung als Jahresmittelwert 2015 M Feinstaub PM10 - Ueberschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2010 Feinstaub PM10 - Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums als Jahresmittelwert 2015 Umweltzonen Orte mit Luftschadstoffberechnung Industrieanlagen: G-Anlagen IED-Anlagen Grossfeuerungsanlagen Luftqualitätsüberwachung: Standorte der Messstationen des LUEN Beurteilungsgebiete und Ballungsraeume - Luft Oekosystem-Schutzgebiete - Luft HErmEliN: Gesamtimmission: NO2-Gesamtimmission PM10-Gesamtimmission Vorbelastung: NOX-Immission, 500m-Raster NOX-Immission, 2km-Raster NO2-Immission, 500m-Raster NO2-Immission, 2km-Raster PM10-Immission, 500m-Raster PM10-Immission, 2km-Raster O3-Immission, 500m-Raster O3-Immission, 2km-Raster Gesamtemission: NOX-Gesamtemission PM10-Gesamtemission Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.