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    Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Knotenpunkte von Kreisverkehren, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Datenbestand verortet kreuzende bzw. einmündende Straßen an Kreisverkehren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Sachdaten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Die Kreisverkehre der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Kreisverkehre.

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    Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Schutzgebiete NAGBNatSchG: Naturparke NP Nationalparke NLP Nds. Wattenmeer und Harz Biosphaerenreservat BSR Naturschutzgebiete NSG Naturdenkmal ND ND in schmaler Laengsausdehnung Naturdenkmal kleiner 1 ha Landschaftsschutzgebiete (LSG) DTK25 Landschaftsschutzgebiete (LSG) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) Flächen DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung DTK25 geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) kleiner 1 Hektar DTK25 Natura 2000: FFH-Gebiete EU-Vogelschutzgebiete Naturschutzprogramme und GR-Gebiete: Moorschutzprogramm Teil I von 1981 Hochmoorgrenzen Moorschutzprogramm Teil I Moorschutzprogramm Teil II von 1986 Moorschutzprogramm Neubewertung 1994 Gebiete mit gesamtstaatlich repraesentativer Bedeutung Wertvolle Bereiche: Landesweite Biotopkartierung 1984 - 2004 Fauna - wertvolle Bereiche Gastvögel - wertvolle Bereiche 2018 Brutvögel - wertvolle Bereiche 2010 (ergänzt 2013) Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften: Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Punkt) Fließgewässer Auen der WRRL-Prioritätsgewässer Naturschutzfachlich besonders bedeutsame Gebiete mit Auenbezug (Fläche) Allgemeine Daten: Naturräumliche Regionen DTK50 Naturräumliche Regionen und Unterregionen DTK50 Untere Naturschutzbehörden Landesgrenze inkl. 12 Seemeilen-Zone Bestandserfassung für den Naturschutz Quadranten Raster TK25 Minutenfelder Raster TK25 Kohlenstoffreiche Böden mit Klimaschutzpotenzial AUKM: AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes GN 3 Weidenutzung in Hanglagen GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten BB Maßnahmen zum Schutz Besondere Biotoptypen (BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen; BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen) NG Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG A Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland; NG GL Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland) Nutztierschäden: Wolfsrudel Territorien alle Nutztierschäden: alle Nutztierschäden - alle Jahre alle Nutztierschäden - 2024 alle Nutztierschäden - 2023 alle Nutztierschäden - 2022 alle Nutztierschäden - vor 2022 Ziege: Ziege - alle Jahre Ziege - 2024 Ziege - 2023 Ziege - 2022 Ziege - vor 2022 Pferde: Pferde - alle Jahre Pferde - 2024 Pferde - 2023 Pferde - 2022 Pferde - vor 2022 Gatterwild: Gatterwild - alle Jahre Gatterwild - 2024 Gatterwild - 2023 Gatterwild - 2022 Gatterwild - vor 2022 Rinder: Rinder - alle Jahre Rinder - 2024 Rinder - 2023 Rinder - 2022 Rinder - vor 2022 Schafe: Schafe - alle Jahre Schafe - 2024 Schafe - 2023 Schafe - 2022 Schafe - vor 2022 Sonstige Tiere: Sonstige Tiere - alle Jahre Sonstige Tiere - 2024 Sonstige Tiere - 2023 Sonstige Tiere - 2022 Sonstige Tiere - vor 2022 Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Datengrundlage der Förderkulissen wird jährlich aktualisiert. Die übrigen Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert. Grenzen der Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete werden originär von den Unteren Naturschutzbehörden (UNB)vorgehalten. Für diese Themen liegt ein vom Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz harmonisierter landesweiter Datenbestand zugrunde, der auf den Zulieferungen der UNB basiert. Grenzen der Nationalparke, Naturparke und des Biosphärenreservats basieren auf Daten des Landes.

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    (1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.

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    Mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Die EG-WRRL beinhaltet im Wesentlichen zwei Zielstellungen: Die Schaffung eines Ordnungsrahmens für die europäische Wasserwirtschaft durch Ablösung sektoraler Richtlinien und Bündelung des wasserwirtschaftlichen Handelns staatenübergreifend in Maßnahmenprogrammen bzw. Bewirtschaftungsplänen. Oberflächengewässer: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich in Oberflächengewässern (das sind Flüsse, Bäche, Seen) einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer, ist bis 2015 bzw. spätestens bis 2027 zu realisieren. Bei den Oberflächengewässern ist dafür insbesondere die Funktion der Gewässer als Lebensraum zu betrachten. Grundwasser: Die Erreichung eines guten Gewässerzustandes in allen Gewässern der EU, sprich einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand im Grundwasser bis 2015 zu realisieren bzw. einer möglichen Fristverlängerung bis 2021 allenfalls bis 2027. Beim Grundwasser stehen der Schutz, die Verbesserung und ggf. die Sanierung der Grundwasserkörper als Umweltziele im Vordergrund, um einen guten mengenmäßigen und guten chemischen Zustand zu erreichen. Maßnahmen: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, für jede Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm aufzustellen, um die Ziele des Art. 4 WRRL umzusetzen. Im Maßnahmenprogramm werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erreichung der festgeschriebenen Umweltziele „Erhalt oder Wiederherstellung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Wasserkörpern“ in einem Flussgebiet für notwendig erachtet werden. Der interaktive Kartendienst WRRL-Maßnahmen gibt einen Überblick über die an Oberflächengewässern beantragten und umgesetzten Maßnahmen. Schwerpunkt bilden Maßnahmen, die über die verschiedenen Förderprogramme Niedersachsens oder Landesmittel finanziert werden. Aktuell gibt der Kartendienst Auskunft über die Maßnahmen aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum (2010 bis einschließlich 2015) und ihren Umsetzungstand. In Kürze wird auch ein Überblick für Maßnahmen aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum ab 2016 veröffentlicht. Neben den Maßnahmen werden auch weitere für die Maßnahmenplanung in Niedersachsen relevante Informationen bereitgestellt. Dazu gehören die Kulissen der prioritären Fließgewässer sowie der Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer, da diese Kulissen im Fokus für die Maßnahmenumsetzung stehen. Die für die prioritären Fließgewässer erarbeiteten Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen können ebenfalls über den Kartendienst aufgerufen werden. Weitere verfügbare Daten sind die überregionalen Fischwanderrouten und die Laich- und Aufwuchsgewässer vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie eine Übersicht zu den Gewässerentwicklungsplänen. Nährstoffbelastungen in Grund- und Oberflächengewässern: Niedersachsenweit gefährden hohe Nährstoffgehalte in den Gewässern das Erreichen der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) Erhöhte Nährstoffangebote beeinflussen die natürlichen Artenzusammensetzungen in Oberflächengewässern, da Arten, die nährstoffarme Verhältnisse benötigen, von nährstofftoleranten Arten verdrängt werden. Während in Binnengewässern vor allem Phosphor zu Problemen führt, sind die Algenblüten an den Küsten unter anderem ein Ergebnis zu hoher Stickstoffeinträge. Das Grundwasser ist aufgrund hoher Stickstoffeinträge in vielen Teilen Niedersachsens mit Nitrat belastet. Nitrat (NO3-) spielt eine wichtige Rolle im natürlichen Stickstoffkreislauf, zu hohe Konzentrationen im Grundwasser führen jedoch z.B. in der Trinkwasserversorgung zu Problemen In Niedersachsen wird seit 2010 innerhalb einer Zielkulisse eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung zum Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen angeboten. Diese Kulisse wurde mehrfach um Bereiche erweitert, in denen auch Beratung und Maßnahmen zum Schutz von Oberflächenwasserkörpern umgesetzt werden sollen. In den Bereichen zum Oberflächengewässerschutz werden neben Stickstoffeinträgen auch die Einträge von Phosphor thematisiert. Die aktuelle Kulisse kann im Kartendienst aufgerufen werden. Am 22. Dezember 2015 ist der fortgeschriebene niedersächsische Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogramme 2015 bis 2021 der Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser veröffentlicht worden. Eine Übersicht zur aktuellen Datenlage der niedersächsischen Oberflächenwasserkörper gemäß WRRL erhalten Sie mittels der folgend dargestellten Themen: Der fortgeschriebene Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen der vier Flussgebiete Elbe, Ems, Rhein\ Vechte und Weser, die anteilmäßig in Niedersachsen liegen, bildet die Grundlage für die Bewirtschaftung der niedersächsischen Oberflächengewässer und des Grundwassers im zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung: WRRL Grundlagendaten: Bearbeitungsgebiete (WRRL) Koordinierungsräume (WRRL) Flussgebiete (WRRL) Fließgewässer (WRRL) Küsten- und Übergangsgewässer (WRRL) Seen (WRRL) Wasserkörpereinzugsgebiete (WRRL) Grundwasserkörper (WRRL) WRRL Grundwasser: Chemischer Zustand Gesamt Grundwasser Grundwassermessstellen chemischer Zustand Grundwassermessstellen Gesamt Grundwassermessstellen mengenmäßiger Zustand Mengenmäßiger Zustand Grundwasser Operative Messstellen Grundwasser Überblicksmessstellen Grundwasser WRRL Oberflächengewässer: Überblicksmessstellen Oberflächengewässer Operative Messstellen Oberflächengewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Küsten- und Übergangsgewässer Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Seen Natürliche, erheblich veränderte und künstliche Fließgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Küsten-und Übergangsgewässer Ökologischer Zustand/Potenzial Seen Ökologischer Zustand/Potenzial Fließgewässer Chemischer Zustand gesamt Küsten- und Übergangsgewässer Chemischer Zustand gesamt Seen Chemischer Zustand gesamt Fließgewässer WRRL Maßnahmenkataster: Kulisse Gewässerschutzberatung Umgesetzte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Beantragte Maßnahmen aus dem 1. Bewirtschaftungszeitraum 2010 - 2015 Gewässerentwicklungspläne (Stand 2010) Gewässerentwicklungspläne kleiner 10 EZG qkm Prioritäre Fließgewässer in Niedersachsen Schwerpunktgewässer einschließlich Zielgewässer und Allianzgewässer Tidebeeinflusste Bundeswasserstraßen Laich- und Aufwuchsgewässer Überregionale Wanderrouten Fischfauna Nährstoffe: Grundwasser-Güte Nitrat - Aktueller Jahresmittelwert Grundwasser-Trends Nitrat Oberflächengewässer-Güte Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Trends Gesamtstickstoff Oberflächengewässer-Güte Gesamtphosphat Oberflächengewässer-Trends Gesamtphosphat Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.

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    Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.

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    Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.

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    Der Kartendienst stellt die folgenden Informationen zur Verfügung. Biosphärenreservat Elbtalaue: Außengrenze Elbtalaue Zonierung Elbtalaue FFH Gebiet EU-Vogelschutzgebiet Verbreitung nordischer Gastvögel Naturräume Biotoptypengruppen Biotoptypenbewertung Pflanzenartenschutz Tierartenschutz ohne Vögel Geomorphologie Potentielle natürliche Vegetation Blattschnitt Amtliche Karte Digitales Geländemodell Elbtalaue Nationalpark Wattenmeer: Außengrenze Wattenmeer Eckpunkt-Koordinaten Grenzen Zonierung Wattenmeer Problembereiche Nationalpark Harz: Außengrenze Harz Außengrenze Harz Teil Niedersachsen Außengrenze Harz Teil Sachsen-Anhalt Siedlungsbereiche Erholungsbereiche Naturbereiche in Niedersachsen Naturbereiche in Sachsen-Anhalt International anerkannte Gebiete: UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Weltnaturerbe Wattenmeer (Teil Niedersachsen) UNESCO - Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer UNESCO - Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Niedersächsisches Wattenmeer (ab 2023) UNESCO - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe - niedersächsischer Teil des länderübergreifenden Gebietes Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe (niedersächsischer Anteil) UNESCO - Biosphärenreservat Drömling Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Außengrenze des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling (Gesamtgebiet) Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Niedersachsen Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservates Drömling Teil Sachsen-Anhalt Systemumgebung: ArcGIS-Server; Erläuterung zum Fachbezug: Die Fachdaten werden je nach Bedarf aktualisiert.

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    Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.

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    Die Daten beschreiben ausschließlich den Siedlungsbeschränkungsbereich des Flughafens Hannover / Langenhagen. Innerhalb Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.

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    (1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.