Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
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Dienst zu Jagdbezirken im LK Ammerland
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Dienst zu Jagdbezirken im LK Ammerland
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Auf Flurstücken digitalisierte Flächen, die durch Feldbegehungen kartiert worden sind. Sach- und flurstücksbezogene Daten sind in der Datenbank BioToP hinterlegt. Nutzungsbeschränkungen: Flächen ohne Eigentümermitteilung und Vorkommen gefährdeter Arten, die nicht veröffentlicht werden
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Dienst zu Einzelhandelskonzepten, Lärmaktionsplänen, Vergnügungsstättenkonzepten etc.
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Dienst zu Einzelhandelskonzepten, Lärmaktionsplänen, Vergnügungsstättenkonzepten etc.
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Abgrenzung der durch hydrogeologische Gutachten ermittelten Einzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, die nicht durch Verordnungen nach § 51 Wasserhaushaltsgesetz/ § 91 Nds. Wassergesetz festgesetzt sind.
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Ausweisung zum Schutz evtl. im Boden verborgener archäologischer Güter.
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Festgesetzte und staatl. anerkannte Heilquellenschutzgebiete gem. § 94 NWG und § 53 WHG Grundwasserschutz
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Wasserschutzgebiete (WSG) sind Gebiete, in denen zum Schutz von Gewässern (Grundwasser, oberirdische Gewässer, Küstengewässer) vor schädlichen Einflüssen besondere Ge- und Verbote gelten.
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Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Die Informationen zu ca. 9500 Altablagerungen wurden dem LBEG von den zuständigen Bodenschutzbehörden zur Verfügung gestellt und werden alle 3 Jahre aktualisiert. Folgende Informationen werden angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer Name: Bezeichnung der Altablagerung Zuständige Bodenschutzbehörde: Lankreis/Stadt Fläche [m²]: Größe des Standortes Volumen [m³]: Menge des eingelagerten Materials Aktuelle Nutzung: aktuelle Nutzung auf dem Standort Erstbewertung: Die Bewertungszahl 0-100 wird angegeben, wenn noch keine Erkundung erfolgt ist. Für Anlagen mit einer Bewertungszahl >= 60 Punkten besteht ein vorrangiger Erkundungsbedarf. Bearbeitungsstand: Derzeitiger Sachstand Letzte Aktualisierung: Aktualität der Daten Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.