Biotope
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Biotope_Landkreis_Lüneburg
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Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2017; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2017; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover
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Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2018; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2018; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover
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Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; kompletter Inhalt Jahre 2016; Zeitpunkt der Durchführung: 2016; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover
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Biotop- und Ausgleichsflächen nach Klassifizierungen in der Gemeinde Stuhr; Bestand und Fortführung der Flächen mit den einzelnen Biotoparten, Nutzungsarten, Pflanzen- u. Tierwelt und evtl. Vertragsverhältnissen bei ange- bzw. verpachteten Flächen
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Luftbildintepretation der Biotope (Linienelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz
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Luftbildinterpretation der Biotope (Flächenelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz
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Luftbildinterpretation der Biotope (Punktelemente) auf Grundlage der Luftbilder 2014 und Berücksichtigung weiterer Luftbilder (älter) sowie relevanter Daten (z.B. BÜK 50) des Landkreis Diepholz
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Neukartierung der gesetzlich geschützten Biotope nach §30 BNatSchG sowie geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG; die Biotope sind tlw. noch nicht rechtlich vollständig ausgewiesen; ; kompletter Inhalt der Jahre 2016 - 2019; Zeitpunkt der Durchführung: 2016 - 2019; ALAND Landschafts- und Umweltplanung, Grobmeyer & Henschel Landschaftsarchitekt und Biologe Partnerschaft, Gerberstraße 4, 30169 Hannover
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Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschuztgesetz (BNAtSchG) und § 24 Absatz 2 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sind Biotope (Lebensräume), die dem unmittelbaren gesetzlichen Schutz unterliegen, ohne dass es hierfür noch einzelner Verordnungen mit entsprechenden Unterschutzstellungen bedarf. Die Biotope sind in den beiden oben genannten Vorschriften abschließend aufgeführt, zum Beispiel hochstauden-, binsen- und seggenreiche Nasswiesen, Magerrasen, naturnahe Kleingewässer, Röhricht oder Moore und Sümpfe. Die Untere Naturschutzbehörde teilt den Eigentümerinnen und den Eigentümern mit, ob sich auf ihren Grundstücken ein solcher Biotop befindet. In Oldenburg wurden bisher etwa 540 gesetzlich geschützte Biotope erfasst. Oft nehmen sie nur sehr kleine Flächen ein. Ausnahmen von dem gesetzlichen Veränderungsverbot müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden und sind nach § 30 Absatz 3 bis 6 BNatSchG nur in einem engen Rahmen möglich.