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    Durch die Richtlinie 2009/147/EG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU Vogelschutzrichtlinie) ist das Land Niedersachsen dazu verpflichtet, die Lebensräume der in Anhang I und Artikel 4 Abs. 2 geschützten Vogelarten dauerhaft zu erhalten. Unter die geschützten Arten fallen die in Niedersachsen vorkommenden Arten: Nonnengans sowie die Zwerggans gemäß Anhang I und Ringelgans, Saatgans, Blässgans, Kurzschnabelgans und Graugans sowie Höckerschwan, Zwergschwan, Singschwan und Pfeifente gemäß Art. 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Niedersachsen hat der EU-Kommission EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von ca. 125.000 ha, in denen u.a. nordische Gastvogelarten wertbestimmend sind, gemeldet. Das Land Niedersachsen strebt z.Z. an, das in der Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel - Acker (noGa-Acker) festgeschriebenen Verfahren zur Minderung von durch Rastspitzen nordischer Gastvögel verursachter Ertragseinbußen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen auch auf Dauergrünlandflächen zu übertragen. Bewirtschaftende Personen haben die Möglichkeit, sich die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel infolge Äsung auf Dauergrünlandflächen hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste anteilig ausgleichen zu lassen. Zur Zeit wird das von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entwickelte Modell zur Schätzung von Ertragseinbußen in der vorliegenden Kulisse erprobt.

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    Abgrenzung aller EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) im Landkreis Osterholz gem. zugrunde liegender Verordnung

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    WMS der Natura-2000-Gebiete im Landkreis Osterholz

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    WFS der Natura-2000-Gebiete im Landkreis Osterholz

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    Kartendienst mit folgenden Themen zum Download: Naturschutzgebiete (Basis DGK5), Naturdenkmale (Basis AK5), Landschaftsschutzgebiete (Basis DGK5), Geschützte Landschaftsbestandteile (Basis DGK5), EU-Vogelschutzgebiete (Basis DGK5), Gesamtstaatlich repräsentative Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete (Basis DGK5), FFH-Gebiete gesichert (BAK5),§30-Biotope BNatSchG (Basis AK5, ALKIS, DGK5). Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service -> Umweltkarten -> WMS-Dienste