Eingriff in Natur und Landschaft
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Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.
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Kompensationsflächenkataster der Stadt Osnabrück. Flächenmäßige Erfassung von festgesetzten Ausgleich- u- Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Naturschutzflächen, interne Kompensationsflächen, externe Kompensationsflächen, Flächenpools und Festsetzungen aus Bebauungsplänen.
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Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.
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Bei Vorhaben und Planungen, die zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können (Eingriffe wie zum Beispiel Bebauungspläne und größere Bauprojekte, Straßen(aus-)bauvorhaben und Grabenverrohrungen) sind nach geltendem Recht (Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNtSchG), et cetera) die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen, wenn der Eingriff nicht vermieden werden kann. Diese auch als Kompensationsmaßnahmen bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zum Beispiel neue oder verbesserte Lebensräume für Tiere und Pflanzen schaffen. Sie werden in einem Kompensationskataster erfasst und regelmäßig kontrolliert. Bei Bedarf werden zudem notwendige Pflegemaßnahmen durchgeführt, um eine Erreichung des geplanten Kompensationszieles zu gewährleisten.