Erdbeobachtung und Umwelt
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FFH (Flora, Fauna, Habitat)-Gebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Ein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.
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Biotopflächen nach §30 BNatSchG im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Naturdenkmäler im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Dieser Dienst stellt für das Annex-III-Thema Bodennutzung die Bebauungspläne inkl. der Änderungen, der Bebauungspläne nach 34erSatzung und die Pläne mit Örtlichen Bauvorschriften für das Stadtgebiet Hameln dar.
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Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes
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Dieser Dienst stellt für das Annex-III-Thema Bodennutzung die Bebauungspläne inkl. der Änderungen, der Bebauungspläne nach 34erSatzung und die Pläne mit Örtlichen Bauvorschriften für das Stadtgebiet Hameln dar.
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Dieser Dienst stellt für das Annex-III-Thema Gebiete mit naturbedingten Risiken, hier die gesetzlichen Überschwemmungsgebiete der Fließgewässer Hamel, Hastebach, Humme, Mainbach, Remte und Weser im Gebiet der Stadt Hameln dar.
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Dieser Dienst stellt für das Annex-I-Thema Schutzgebiete die Naturschutzgebiete, die Fauna-Flora-Habitate (FFH), die geschützten Landschaftsbestandteile, die Landschaftsschutzgebiete und die Naturdenkmale der Stadt Hameln dar.