Flächennutzung
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Flächennutzungsplan des Fleckens Salzhemmendorf
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Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2006 für den Landkreis Northeim. Das Regionale Raumordnungsprogramm enthält Grundsätze und Ziele zur angestrebten räumlichen und strukturellen Entwicklung des Landkreises Northeim. Diese Ziele wurden unter Beteiligung und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erstellt.
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Der Datensatz beinhaltet die Abgrenzungen der rechtskräftigen Flächennutzungspläne im Kreisgebiet Cloppenburg.
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Dargestellt sind die Komensationsflächen der Stadt Hameln
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Standorte der Photovoltaikanlagen (Flächen) im Landkreis Northeim.
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Regionalschlüssel - 032575404000
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Flächennutzungsplan der Stadt Moringen, Geltungsbereich (GB): Stadtgebiet Moringen, Rechtskraft (RK): 14.12.1979; Ergänzung: GB: Stadtgebiet Moringen, RK: 19.08.1983; 1. Änderung (Ä.): GB: Behrensen, Lutterbeck, Oldenrode, Fredelsloh, RK: 10.08.1984; 2. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, Thüdinghausen, Großenrode, RK: 22.10.1993 3. Ä: nicht umgesetzt; 4. Ä: GB: Moringen, Großenrode, RK: 30.06.1995; 5. Ä: GB: Moringen, Fredelsloh, RK: 31.01.1997; 6. Ä: GB: Moringen, RK: 29.03.1996; 7. Ä: GB: Moringen, RK: 12.12.1997; 8. Ä: GB: Fredelsloh, Großenrode, Lutterbeck, Thüdinghausen, RK: 30.10.1998; 9. Ä: GB: Moringen, RK: 30.10.19998 10. Ä: GB: Moringen, Thüdinghausen, RK: 13.02.2002; 11. Ä: GB: Nienhagen, RK: 01.06.2001; 12. Ä: GB: Moringen, RK: 10.11.2000 13. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 10.11.2000 14. Ä, 16. Ä: nicht wirksam; 15. Ä: GB: Moringen, RK: 01.02.2008; 17. Ä: GB: Fredelsloh, RK: 01.02.2008
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan an die aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit der Änderung wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan den aktuellen städtebaulichen Veränderungen angepasst.
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Dieser WFS enthält die Flächennutzungspläne inkl. Änderungen der Gemeinden des Landkreises Osterholz. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegt bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Stadt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.