Flächennutzungsplanung
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Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen mit den zeichnerischen Darstellungen und aus einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutzungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.
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Flächennutzungsplan der Stadt Varel gemäß BauGB, FNP 10.000
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Dargestellt sind die Komensationsflächen der Stadt Hameln
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Flächennutzungsplan des Fleckens Salzhemmendorf
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Der Datensatz beinhaltet die Abgrenzungen der rechtskräftigen Flächennutzungspläne im Kreisgebiet Cloppenburg.
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Die Neuaufstellung des Regionalen Rauordnungsprogramms für den Landkreis Uelzen 2019 ist am 15. April 2019 in Kraft getreten. Das RROP LK Uelzen 2019 ist noch nicht für INSPIRE identifiziert.
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Darstellungsdienst: Der Flächennutzungsplan 2020plus der Stadt Wolfsburg. Stand: 17. Januar 2011
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Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Radolfshausen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Samtgemeinde Radolfshausen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
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Dieser WMS enthält die Flächennutzungspläne inkl. Änderungen der Gemeinden des Landkreises Osterholz. Die Zuständigkeit und Verantwortung liegt bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Stadt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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Aus § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ergibt sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Flächennutzungsplans. Darin werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen, die sich wiederum aus den Zielen der Raumordnung und der Regionalplanung ableiten, konkretisiert. Gleichzeitig werden verbindliche Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Mit den Änderungen wird der 2004 beschlossene Flächennutzungsplan der aktuellen städtebaulichen Entwicklung angepasst.
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