Flora
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Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.
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Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit Daten hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.
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Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit gesichert werden sollen. Im Landkreis Ammerland gehören dazu besonders alte Bäume und gut ausgeprägte Alleen, da sie die Landschaft gliedern und das Orts- und Landschaftsbild prägen und einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Northeim: BR 29 "Friedrichshäuser Bruch" BR 30 "Eichenhudewälder bei Lauenberg" BR 31 "Denkershäuser Teich" BR 42 "Wasservogelreservat Northeimer Seenplatte" BR 54 "Weper" BR 68 "Altendorfer Berg" BR 70 "Husumer Tal" BR 82 "Mäuseberg-Eulenberg" BR 84 "Rhumeaue / Ellerniederung / Gillersheimer Bachtal" BR 97 "Polder I im Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden" BR 103 "Wahrberg" BR 104 "Hellental" BR 108 "Ahlewiesen" BR 120 "Heukenberg" BR 124 "Oderaue" BR 130 "Leineniederung Salzderhelden" BR 137 "Selterklippen"
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FFH-Gebietsabgrenzung (Flora, Fauna, Habitat) nach der hoheitlichen Sicherung durch Ausweisung als NSG oder LSG im Landkreis Diepholz; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im Landkreis Northeim wie Au-, Bruch-, Sumpf- und Schluchtwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Quellbereiche, Nasswiesen, Röhrichte, Sümpfe, Magerrasen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Felsen und Erdfälle
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Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim
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Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)
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Die Erhaltung gefährdeter Arten- und Lebensgemeinschaften mit strengen Regelungen steht im Vordergrund. Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch eine Vielzahl an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten und speziellen Standortverhältnissen gekennzeichnet sind. Sie haben aufgrund ihrer seltenen Lebensräume für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde als Reste einer naturnahen Landschaft eine wichtige Bedeutung. Im Landkreis Ammerland gehören die Reste der ehemals großflächigen Hochmoore, Ausdeichungsflächen am Aper Tief, nasse Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder dazu.
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Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Northeim: LSG-NOM 8 "Südhang des Clusberges" LSG-NOM 10 "Hube, Greener Wald und Luhberg" LSG-NOM 12 "Leinebergland" LSG-NOM 13 "Edesheimer Berg" LSG-NOM 14 "Koppelwiese" LSG-NOM 15 "Westerhöfer Bergland-Langfast" LSG-NOM 16 "Solling" LSG-NOM 17 "Sultmer"
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