Flora
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Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.
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Ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Northeim: LSG-NOM 8 "Südhang des Clusberges" LSG-NOM 10 "Hube, Greener Wald und Luhberg" LSG-NOM 12 "Leinebergland" LSG-NOM 13 "Edesheimer Berg" LSG-NOM 14 "Koppelwiese" LSG-NOM 15 "Westerhöfer Bergland-Langfast" LSG-NOM 16 "Solling" LSG-NOM 17 "Sultmer"
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Die Erhaltung gefährdeter Arten- und Lebensgemeinschaften mit strengen Regelungen steht im Vordergrund. Naturschutzgebiete sind Gebiete, die durch eine Vielzahl an schutzbedürftigen Tier- und Pflanzenarten und speziellen Standortverhältnissen gekennzeichnet sind. Sie haben aufgrund ihrer seltenen Lebensräume für die Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde als Reste einer naturnahen Landschaft eine wichtige Bedeutung. Im Landkreis Ammerland gehören die Reste der ehemals großflächigen Hochmoore, Ausdeichungsflächen am Aper Tief, nasse Eichen-Hainbuchenwälder und Erlen-Eschenwälder dazu.
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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
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Nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope im Landkreis Northeim wie Au-, Bruch-, Sumpf- und Schluchtwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer, Quellbereiche, Nasswiesen, Röhrichte, Sümpfe, Magerrasen, Zwergstrauch- und Wachholderheiden, Felsen und Erdfälle
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FFH-Gebietsabgrenzung (Flora, Fauna, Habitat) nach der hoheitlichen Sicherung durch Ausweisung als NSG oder LSG im Landkreis Diepholz; den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz - https://www.umwelt.niedersachsen.de - unter dem Menüpunkt Service - Umweltkarten - WMS-Dienste ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Geschütze Landschaftsbestandteile im Landkreis Northeim nach § 22 NAGBNatSchG wie Ödland und sonstige naturnahe Flächen (Grünland)
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Der Landschaftsrahmenplan ist ein naturschutzfachliches Gutachten für den Landkreis Verden. Der Landschaftsrahmenplan gliedert sich in mehrere Themenbereiche (Karten): Arten und Biotope (Karte 1) Landschaftsbild (Karte 2) Besondere Werte von Böden (Karte 3a) Wasser- und Stoffretentionen (Karte 3b) Zielkonzept (Karte 4) Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (Karte 5) Der Landschaftsrahmenplan des Landkreis Verden wird über ein Online-Portal bereitgestellt. Daten und Texte sind sowohl als PDF-Dateien als auch als GIS-Daten verfügbar.
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Naturpark "Solling Vogler" im Landkreis Northeim
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Im Baumkataster werden die Positionen der städtischen Bäume dargestellt und mit Daten hinsichtlich ihrer Art, ihres Alters und ihres Zustandes hinterlegt.