Gemeindeplanung
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Wohnmobilplatzerweiterung
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Um die geplante Errichtung der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird ein Teil der festgesetzten öffentlichen Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
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Die Festsetzung nach der in den vorderen Grundstücksflächen keine Garagen, keine Carports und sonstigen Nebenanlagen außer Einfriedungen und Ver- und Entsorgungsanlagen zulässig sein sollen, wird aufgehoben.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant weite Teile der Papenhorster Straße im Ortsteil Papenhorst zur Sicherung der bestehenden Siedlungsstruktur.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant den gesamten Ortsteil Nienhorst und strukturiert so dessen städtebauliche Entwicklung.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein Gewerbegebiet im Norden des Ortsteils Nienhagen, westlich der K 57.
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Die Gemeinde Nienhagen weist in der Straße "Butterstieg" neu Bauplätze aus.
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Die Gemeinde Nienhagen erlässt eine Baumschutzsatzung in diesem Bereich.