Gemeindeplanung
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Die Gemeinde Nienhagen überplant den gesamten Planbereich mit neuen Festsetzungen u.a. ein großer zu erhaltender Baumbestand.
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Die Gemeinde Nienhagen weist entlang der Straße "Twegte" und "Butterstieg" Neue Bauplätze aus.
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Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz". Es werden Textliche Festsetzungen, Ziffer 11.3 und 14.1 ergänzt und die Ziffen 14.3, 4.1, 15.4, 5.1 und 5.2 abgeändert.
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Die Gemeinde Nienhagen erweitert die Wohnbebauung im Ortsteil Nienhagen. Der "Haferkamp" wird beplant.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant das Gewerbegebiet "Im Westfeld" mit neuen Festsetzungen. Es erfolgen Konkretisierungen.
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Um die geplante Errichtung der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird ein Teil der festgesetzten öffentlichen Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise
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Die Gemeinde schafft ein neues Wohnbaugebiet im Ortsteil Nienhagen, im Anschluss an die bereits bestehende Wohnlage im Norden, auf der Höhe der Straßen "Roggenkamp" und "Kleefeld".
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Die Gemeinde Nienhagen weist ein Gewerbegebiet im Westen ihres Gemeindegebiets, entlang der Dorfstraße aus.
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Die Gemeinde Nienhagen erlässt eine Baumschutzsatzung in diesem Bereich.