Gemeindeplanung
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Durch die Änderung sollen die überbaubaren Flächen im Ortsteil Nienhorst vergrößert werden, um innerhalb der Baugrundstücke unter Berucksichtigung des südlich angrenzenden Waldes einen großen Spielraum bei der Verteilung der zulässigen baulichen Anlagen einräumen zu können.
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Die Gemeinde Nienhagen weist ein Neubaugebiet in der Ortsmitte des Ortsteils Nienhagen aus. Die Wohnstraße "Ackernstraße" wird erweitert. Die Wohnstraßen "Rapsfeld, Kleefeld und Gerstenkamp" werden beplant.
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Die Gemeinde Nienhagen erweitert die Wohnbebauung im Ortsteil Nienhagen. Der "Haferkamp" wird beplant.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).
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Die bisherige Nutzungsbeschränkung für die Flächen zwischen Straßen und Baugrenzen wird aufgehoben, weil sie aus heutiger Sicht als entbehrlich beurteilt wird. Der städtebauliche Gewinn aus dem großzügigeren Raumeindruck des öffentlichen Verkehrsbereiches wird nicht mehr als so erheblich angesehen, dass die damit verbundene Beschränkung der Nutzbarkeit privater Grundstückflächen gerechtfertigt wäre. Die entsprechende Festsetzung wird daher ersatzlos aufgehoben.
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Um die geplante Errichtung der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird ein Teil der festgesetzten öffentlichen Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert.
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
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Die Änderung weist eine neue Wohnbaufläche im Ortsteil Nienhorst aus.
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Die Gemeinde überplant ein vorhandenes Wohngebiet, zwischen der Dorfstraße und Alter Celler Weg zur Sicherung der Bausubstanz und der Ermöglichung der Hinterbebauung. WA, GRZ 0,3, Eingeschossigkeit, Einzel- und Doppelhäuser.
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Entsprechend der 22. Flächennutzungsplanänderung soll hier der seit Jahrzehnten vorhandene Gewerbestandort weiterhin planerisch abgesichert und die Möglichkeit seiner künftigen Weiterentwicklung abgestimmt und festgelegt werden.
Alte Geodatensuche Niedersachsen