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    Dieser Client dient der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

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    Die Daten der Kompensationsflächen dienen der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

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    Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.

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    In dem Datenbestand Gebietsgrenzen des Landkreises Rotenburg (Wümme) sind die Grenzen der Gemarkungen, Gemeinden, Gemeindeverbände und des Kreises enthalten. Die Grenzen wurden auf Grundlage der Liegenschaftskarte (ALKIS) erstellt. Neben der grafischen Darstellung sind auch Information über die Schlüsselnummer, amtliche Namen und Links für Homepages enthalten.

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    Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Desweiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.

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    Gem. § 22 Abs. 3 NAGBNatSchG sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle (Wallhecken) Geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 BNatSchG.

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    Darstellung der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die Qualität des Trinkwassers hängt unmittelbar von der Qualität des Grundwassers ab. Zum Schutze des in den Brunnenanlagen geförderten Wassers (Grundwasserschutz) der Wasserwerke wird das zugehörige Einzugsgebiet als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Flächenausdehnung dieser Wasserschutzgebiete bzw. die Wasserschutzgebietszonen I bis III werden im Wesentlichen von der Menge der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt.

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    Dieser WMS-Dienst dient der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

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    Natura 2000 / FFH-Gebiete / EU-Vogelschutzgebiete Die FFH-Richtlinie wurde 1992 vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassen. Das Kürzel "FFH" steht für Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt und Habitat = Lebensraum bestimmter Pflanzen- und Tierarten. Die FFH-Richtlinie verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten. Dies soll durch den Aufbau eines europaweiten vernetzten Schutzgebietssystems mit der Bezeichnung Natura 2000 geschehen, um natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen zu sichern, zu erhalten und ggfs. zu entwickeln.

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    Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG i. V. m. § 19 NAGBNatSchG dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzbarkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes, dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind. Landschaftsschutzgebiete können ausgewiesen werden zum Schutz (Erhalt) oder zur Verbesserung der Naturgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Landschaftsbild/Ruhe, Boden, Wasser sowie Luft/Klima. Landschaftsschutzgebiete können sowohl außerhalb der Ortschaften als auch im besiedelten Bereich erlassen werden.