Nicht bebaute Fläche
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Abgrenzungssatzung Nr. 2 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen
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Abgrenzungssatzung Nr. 1 der Gemeinde Wietze für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wieckenberg
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Abgrenzungssatzung Nr. 3 der Gemeinde Wietze über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Jeversen
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Beim Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) handelt es sich um ein strategisches Instrument zur räumlichen Steuerung, Ordnung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche. Dabei sollen die miteinander konkurrierenden raumbezogenen Planungen, wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Naturschutz, Wohnraumbedarf u.v.m aufeinander abgestimmt werden. Das RROP ist somit auf der Ebene des Landkreises ein übergeordnetes und zusammenfassendes Planwerk. Als feststehende Ziele der Raumordnung zeigen die Daten die rechtsverbindlich genehmigten Vorranggebiete für Windkraftanlagen mit Stand 2016. In diesen Gebieten gehen bestimmte raumbedeutsame Funktionen und Nutzungen einher, die andere raumwirksame Nutzungen insofern ausschließen, als dass sie mit den vorrangigen Funktionen und Nutzungen nicht vereinbar sind.