Ostfriesische Inseln
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Gegen Anfang der dreißiger Jahre ist der Goldafter (Euproctis chrysorrhoea L.), von den westfriesischen Inseln kommend, auf die ostfriesischen Inseln vorgedrungen. Die Raupen sind hier auf Sanddorn als Futterpflanze nahezu spezialisiert. Es kommt häufig zu Massenauftreten, welche die Sanddornbestände gefährden und darüber hinaus den Badebetrieb beeinträchtigen, da die Haare der Raupen Hautentzündungen hervorrufen. Verschiedene Wege dr Bekämpfung wurden beschritten: Ausschneiden und Verbrennen der Gespinste, Spritzung mit Insektiziden und mit Thuricide, einen kombinierten chemisch-bakteriologischen Präparat. Von den Schäden sind bisher nur die Inseln von Borkum bis Baltrum betroffen, während Langeoog, Spiekeroog und Wangerooge verschont blieben. Es bleibt abzuwarten, ob der Schädling seine Wanderung nach Osten fortsetzen wird.
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Das Monitoring vegetationskundlicher Dauerflächen „DF“ ist das geeignete Werkzeug um verlässliche Aussagen über Veränderungen von Lebensräumen mit deren Flora und Vegetation zu erlangen. 2006 wurden zwei von der Nds. Wattenmeer-Stiftung finanzierte Projekte erfolgreich abgeschlossen, welche die Grundlage für ein zukünftiges zielgerichtetes vegetationskundliches Dauerflächen-Monitoring bilden. Das erste dieser Projekte, das sich mit den Dauerflächen auf den Ostfriesischen Inseln befasst, wurde von Dr. Jörg Petersen – nature-consult - bearbeitet. Das zweite Projekt erstreckt sich auf das Küstenvorland und wurde ergänzend zum 1. Teilprojekt von Frau Sabine Arens bearbeitet. Ein Schwerpunkt dieser beiden Projekte war es, das über verschiedene Institutionen und Personen verteilte und teilweise schwer zugängliche Wissen über bereits vorhandene DF zu sichern und nutzbar zu machen.
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Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).