Stadtplanung
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Ausgleichsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft durch einzelne Baumaßnahmen.
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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Moringen nach § 142 BauGB. Rechtskraft: 10.12.2004
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Die Innenbereichssatzung grenzt den im Zusammenhang bebauten Ortsteil ab. Grundlage ist § 34 Abs.4 BauGB.
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Der Flecken Aerzen verfügt über 4 Innenbereichssatzungen.
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Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Moringen nach § 142 BauGB. Rechtskraft: 10.12.2004
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ca. 11 § 34-er-Satzungen
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Dargestellt werden ca. 644 Bebauungspläne inkl. der Änderungen für das Stadtgebiet Hameln. Die verbindliche Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Gemeinde festsetzen, was für eine geordnete "städtebauliche Entwicklung" angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich.
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Der Datensatz beinhaltet die Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne im Kreisgebiet Cloppenburg inklusive der zugehörigen Änderungen.
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Dieser Datensatz enthält die derzeit gültigen Veränderungssperren nach Baurecht.
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ca. 174 Örtliche Bauvorschriften