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Umwelt

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    Hier wird die Funktionale Entwicklungszone für das Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer dargestellt. Sie stellt einen Aktionsraum für Projekte der Biosphärenreservatsverwaltung zur Nachhaltigen Entwicklung (Partnerinitiative, Junior-Ranger-Programm, Regionale Produkte) dar.

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    Eigentumsflächen des Landkreises Grafschaft Bentheim, mit denen naturschutzfachliche Ziele verfolgt werden sollen.

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    Es werden die Zonen des Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer dargestellt, die auf den Grenzen und der Zonierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer von 1986 beruhen. Da diese Grenzen in verschiedenen Gebieten dynamisch beregelt sind, besteht kein Anspruch auf Lagetreue. Verbindlich ist die gesetzliche Darstellung.

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    Darstellung der Naturdenkmäler gemäß § 28 BNatSchG im Gebiet der Stadt Laatzen

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    Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)

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    „Eutrophierung betrifft viele Küstengebiete, die unter einer hohen anthropogen verursachten Nährstoffzufuhr leiden, und verursacht deutliche Veränderungen der heimischen Flora und Fauna sowie Sauerstoffmangel im Sediment. Seitdem 1989 ein auffälliges Massenvorkommen von Makroalgen (Chlorophyta) auf den eulitoralen Flächen des Wattenmeeres festgestellt wurde, wird die Verbreitung und Dichte der Algenbedeckung der niedersächsischen Wattflächen durch Befliegungen (1990- 2004) und Begehungen (1989-1994) in den Sommermonaten überwacht. Der vorliegende Bericht fasst alle Untersuchungen zusammen, die hinsichtlich methodischer Aspekte, der Ausdehnung und Bedeckung, Artzusammensetzung und Biomasse zum Phänomen der Massenentwicklung von Grünalgen bis 2004 vom NLWKN durchgeführt wurden.“ “Eutrophication affects many coastal areas suffering from anthropogenic nutrient inputs resulting in severe changes of the native flora and fauna as well as oxygen depletion in the sediment. Since 1989, when a mass development of macroalgae occurred in the intertidal of the Wadden Sea, the distribution and density of macroalgae (Chlorophyta) in the intertidal Lower Saxonian Wadden Sea region has been monitored by means of aerial surveys (1990-2004) and ground truth (1989-1994) during summer months. This report summarises all investigations which have been conducted by the NLWKN concerning methods, distribution and density, species inventory and biomass of the phenomenon mass development of green algae.”

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    Hier werden die potenziellen Partnergemeinden für das Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer dargestellt. Diese Gemeinden sind die ersten Ansprechpartner für die Einrichtung einer formellen Entwicklungszone. Der Beitritt der Gemeinden zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats erfolgt auf freiwilliger Basis.

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    Darstellung der gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope im Gebiet der Stadt Laatzen

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    Darstellung der Wildschongebiete gemäß § 33 Abs. 2 NWaldLG im Gebiet der Stadt Laatzen

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    Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer setzt sich aus Kernzone, Pflegezone und Entwicklungszone zusammen. Die Kernzone wird durch Flächen der Ruhezone des Nationalparks, die Pflegezone durch Flächen der Zwischenzone des Nationalparks und die Entwicklungszone durch Flächen der Erholungszone des Nationalparks gebildet. Die Entwicklungszone ist auch das von der UNESCO anerkannte, außerhalb des Nationalparks liegende Gebiet der Kommunen, die ihren Willen zur Zugehörigkeit zur Entwicklungszone erklärt haben. Das sind Stand Juni 2023: die Samtgemeinde Hage, die Gemeinde Jemgum, die Stadt Norden, die Stadt Nordenham, die Gemeinde Sande, die Gemeinde Schortens, die Gemeinde Spiekeroog, die Gemeinde Zetel, die Stadt Jever, die Stadt Wilhelmshaven, die Gemeinde Geestland nur mit den Ortsteilen Imsum und Langen die Stadt Cuxhaven nur mit den Cuxhaven Küstenheiden (Duhner Heide, DBU Naturerbe, Werner Wald)