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    Die Stadt Braunschweig führt für die ehemaligen Deponien im Stadtgebiet gemäß einer Prioritätenliste Gefährdungsabschätzungen durch. Als Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist für einen Teil der ehemaligen Deponien eine dauerhafte Überwachung erforderlich. Der Fachbereich 68 Umwelt führt die erforderliche Überwachung durch.

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    Dieser Datensatz enthält die Ausschlussgebiete der Osterfeuer in der Stadt Osnabrück. In diesen Gebieten ist es nicht erlaubt ein Osterfeuer abzubrennen. Grundsätzlich sind Osterfeuer in der Innenstadt und in den bebauten Gebieten der Stadt nicht erlaubt.

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    In dieser Karte sind Bereiche in Braunschweig dargestellt, die möglicherweise eine Boden- oder Grundwasserbelastung aufweisen. Um solche Gebiete darzustellen, wurden bekannte belastete Flächen - wie z.B. die Überschwemmungsgebiete der Oker - zusammengetragen und teilweise mit Pufferzonen umgeben. Denn Schadstoffe können im Untergrund sehr mobil sein und sich verteilen. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die auf der Karte gekennzeichneten Flächen auch tatsächlich belastet sind, eine Verunreinigung ist jedoch denkbar. Die Karte gibt die der Stadt Braunschweig im Dezember 2010 bekannten Erkenntnisse wieder. Weitere Auskünfte (kostenpflichtig) erhalten Sie bei der Abteilung Umweltschutz der Stadt Braunschweig. Dazu ist das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers nachzuweisen.

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    Altablagerungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Flächen, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, d. h. meist alte bzw. "wilde" Deponien. Die Karte zeigt die Altablagerungen sowie die Wasserschutzgebiete.

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    Die Stadt Braunschweig führt für die ehemaligen Deponien im Stadtgebiet gemäß einer Prioritätenliste Gefährdungsabschätzungen durch. Als Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist für einen Teil der ehemaligen Deponien eine dauerhafte Überwachung erforderlich. Der Fachbereich 68 Umwelt führt die erforderliche Überwachung durch.

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    Die Stadt Braunschweig führt für die ehemaligen Deponien im Stadtgebiet gemäß einer Prioritätenliste Gefährdungsabschätzungen durch. Als Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist für einen Teil der ehemaligen Deponien eine dauerhafte Überwachung notwendig. Der Fachbereich 68 Umwelt führt diese durch.

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    Die Stadt Braunschweig führt für die ehemaligen Deponien im Stadtgebiet gemäß einer Prioritätenliste Gefährdungsabschätzungen durch. Als Ergebnis der Gefährdungsabschätzung ist für einen Teil der ehemaligen Deponien eine dauerhafte Überwachung erforderlich. Der Fachbereich 68 Umwelt führt die erforderliche Überwachung durch.