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    Grafische Kennzeichnung von Verkehrsknotenpunkten, an denen Verkehrszählungen stattfanden

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    Die Stadt Barsinghausen ist zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Umsetzung von Maßnahmen obliegt aber weiterhin den Baulastträgern, die die Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanes berücksichtigen, prüfen und einordnen. Der vorliegende Endbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung und wurde im Rahmen der Beteiligung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) und den Bürgern abgestimmt und anschließend den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.08.2013 dem Plan zugestimmt.

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    Die Stadt Braunschweig hat bereits 2009 die für 2012 verbindlichen Anforderungen der "Umgebungslärmrichtlinie" als Teil 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) umgesetzt. Dargestellt ist hier die erste Stufe der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung. Die Daten werden nach Lärmarten (Schienen-, Straßen-, Fluglärm, Industrie-, Gewerbelärm) esondert ermittelt. Die Verwendung der standarisierten Belastungsindizes, Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.

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    Darstellungsdienst der Werte der Lärmkartierung Tag/Nacht