Wasserentnahme
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Dieser Datensatz enthält die Wasserentnahmestellen in der Stadt Osnabrück. Es könne verschiedene Arten sein, z.B. Regenrückhaltebecken, Bäche, Teiche, Kanäle.
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Eine unabhängige Löschwasserversorgung stützt sich auf Wasservorräte, die unabhängig von einem Rohrnetz benutzt werden. Hierzu zählen Teiche, unter- und oberirdische Zisternen (erschöpfliche Wasserentnahmestellen) sowie Tiefenbrunnen (unereschöpfliche Wasserentnahmestellen).
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§ 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) regelt das gebührenpflichtige Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bzw. das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser (§ 4 Abs. 1 Nr. 7).
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Löschwasserentnahmestellen im Landkreis Nienburg/Weser werden aufgezeigt.
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Auf der Karte ist die Lage aller im Stadtgebiet Braunschweig vorhandenen Hydranten verzeichnet. Sie dient vor allem der Feuerwehr zu schnelleren Finden der jeweiligen Wasserstellen bei Bränden.