sgd_Ingenieurgeologie
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.
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Seit 2015 sind nach der VOB bzw. DIN 18300:2016-09 projektspezifisch zu definierende Homogenbereiche anstatt der bisher allgemein definierten Bodenklassen festzulegen. Für diese Homogenbereiche sind die gemäß DIN 18300:2016-09 vorgegebenen Eigenschaften und Kennwerte sowie deren Bandbreite anzugeben, die ggf. gezielte Feld- und Laboruntersuchungen erfordern. Homogenbereiche können i.d.R. erst mit den Planungen und den Angaben zu Verfahrenstechniken festgelegt werden. Da in vielen bestehenden Planungen/Bauvorhaben die „Bodenklassen nach DIN 18300:2012-09“ verwendet wurden und in Altprojekten tlw. noch verwendet werden, wird die Bodenklassenübersichtskarte nach DIN 18300:2012-09 für einen Übergangszeitraum weiter dargestellt. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten wurden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in so genannte Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß DIN 18300:2012-09 galten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: Oberboden Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Für Vorplanungszwecke wurden vom LBEG flächendeckend Karten der Bodenklassen für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 im Maßstab 1:50.000 bis in 2 m Tiefe (ab GOK) aus der in Niedersachsen flächendeckend vorhandenen Bodenkarte von Niedersachsen 1:50.000 (BK50) abgeleitet. Die in der BK50 dargestellten Flächeneinheiten beruhen auf einem für die Fläche typischen Bodenprofil. Den darin enthaltenen Bodenarten wurden entsprechende Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke, zugeordnet. Die Bodengruppen und Festgesteine wurden nach den Zuordnungskriterien der DIN 18300:2012-09 den entsprechenden Bodenklassen zugeteilt. Dargestellt werden die jeweils höchste Bodenklasse in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, sowie 1 m bis 2 m und die vorherrschenden Bodenklassen (Gewichtung nach der Mächtigkeit, max. 3 Klassen bei gleicher Gewichtung) in den Tiefenprofilen: 0 m bis 1 m, 1 m bis 2 m, sowie 0 m bis 2 m. Die tatsächlichen Verhältnisse können von der maßstabsbedingt homogenisierten Kartendarstellung abweichen. So sind beispielsweise – in den Auesedimenten der Elbe, Leine und Weser (Bodenklasse 2 und 4) – lokal geringmächtige Blocklagen bekannt, die den Bodenklassen 5 oder 6 zuzuordnen wären. Es wird darauf hingewiesen, dass die "Bodenklassenübersichtskarte für Erdarbeiten nach DIN 18300:2012-09 1:50 000" eine geotechnische Erkundung des Baugrundes nach DIN EN 1997 2:2010-10 mit ergänzenden Regelungen DIN 4020:2010-12 und nationalem Anhang DIN EN 1997 2/NA:2010-12 nicht ersetzen kann.