Gemeinde Eschede
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Der Bebauungsplan enthält ein Gebiet für den Gemeinbedarf und ein Allgemeines Wohngebiet (WA).
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Die Abrundungssatzung Eschede Bereich Eichenstraße / Scharnhorster Kirchweg dient der klaren Abgrenzung des Innen- vom Außenbereich.
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Der Bebauungsplan legt die Südstraße östlich als Allgemeines Wohngebiet (WA) und westlich davon als Dorfgebiet (MD) fest.
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In dem Bebauungsplan Nr. 13 wird ein Sondergebiet ausgewiesen, das der Fischzucht und -Verarbeitung dient.
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Der Bebauungsplan Höfer Nr. 6 legt Allgemeine Wohngebiete (WA) fest. Die 1. Änderung regelt neue Gestaltungsvorschriften.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 weist eine private Grünfläche statt einer Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) aus.
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Die Abrundungssatzung Marwede dient der klaren Abtrennung von Außen- und Innenbereich.
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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 passt die Art und das Maß der Bauweise im nordöstlichen Teilbereich an.
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Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Eschede legt fest, welche Nutzungsarten in den jeweiligen Plangebieten zulässig sind.
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Im Bebauungsplan Nr. 10 wird in verschiedenen Bereichen Allgemeine Wohngebiete (WA) festgelegt.
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