Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
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Berechnete Stickstoffdioxid-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Prognosejahr 2015 mit zusätzlichen Maßnahmen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden notwendig, da nach Prognoseberechnung noch Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen für 2015 zu erwarten waren. Die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen wurde bis 2015 angestrebt. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Stickstoffdioxid im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Aufgrund der modelltypischen „Unschärfe“ ist jedoch bereits bei berechneten Werten ab 33 µg/m³ die Überschreitung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes möglich. Die Berechnung dient der NO2-Notifizierung (Fristverlängerung). Gilt nur für Göttingen, Hannover und Osnabrück, hier wurden wg. Grenzwertüberschreitungen zusätzliche Maßnahmen im Modell berücksichtigt.
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Landesweite Karten der PM10-Konzentration als Interpolation der Meßergebnisse der LÜN-Hintergrundstationen. Hiermit können grobe Aussagen zu PM10-Konzentrationen für Orte gemacht werden an denen keine Meßstation steht. Für jedes Kalenderjahr wird eine eigene Karte bereitgestellt. Durch die jährliche Fortschreibung können zeitliche Entwicklungen in räumlichen Bezug gestellt werden. Die Karten der jeweiligen Jahre sind Bestandteil des Umweltberichtes des Landes Niedersachsen und werden jährlich fortgeschrieben. Meßwerte von ausserhalb Niedersachsens werden mit einbezogen.
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Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Knotenpunkte von Kreisverkehren, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Datenbestand verortet kreuzende bzw. einmündende Straßen an Kreisverkehren und ist in der Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Sachdaten sind nicht Bestandteil des Datensatzes. Die Kreisverkehre der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Kreisverkehre.
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Genehmigungsbescheide der im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die im Anhang 1 der 4. BImSchV in der Spalte d mit einem G gekennzeichnet sind. D.h. Anlagen, die im förmlichen Verfahren (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV) zu genehmigen sind. Dargestellt werden momentan nur Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Gewerbeaufsicht (keine Darstellung der Anlagen im Zuständigkeitsbereich des LBEG und der unteren Immissionsschutzbehörden). im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Anlagen (Anlagen der Verfahrensart E und G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). In Artikel 24 der IE-Richtlinie wurden Regelungen über den Zugang zu Informationen und Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren getroffen. Diese Regelungen wurden bei der Umsetzung der IE-Richtlinie in nationales Recht in einem Artikelgesetz berücksichtigt, durch das auch das BImSchG entsprechend geändert wurde. Seither sind der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie im Internet öffentlich bekannt zu machen. Niedersachsen geht in dieser Kartendarstellung etwas weiter und veröffentlicht hier die Genehmigungsbescheide aller im förmlichen Verfahren zu genehmigenden Vorhaben (Anlagen der Verfahrensart G aus dem Anhang 1 der 4. BImSchV). Eingestellt ist immer der aktuelle Genehmigungsbescheid, der durch einen Nachfolgenden entsprechend abgelöst würde. Eine Genehmigungshistorie ist hier nicht vorgesehen. Sichtbar in der interaktiven Kartendarstellung sind bereits alle genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G. Eingestellt werden die aktuellen Genehmigungsbescheide seit Dezember 2014. Die Daten werden täglich aktualisiert.
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Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
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Digitaler Datenbestand des relevanten Straßennetzes, welches zur Berechnung der erweiterten Lärmkarten (ENDPlus) genutzt wurde. Den Straßen sind attributiv die Straßenklasse und der durchschnittliche tägliche Verkehr zugeordnet. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse der Straße repräsentieren und ist in ihrer Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst.
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Berechnete Feinstaub-Immissionsbelastung (µg/m³) im bebauten Straßenraum für das Bezugsjahr 2015. Die Immission wurde für den Bereich des Gehweges für eine Höhe von 1,5 m ermittelt. Gemäß der 39. BImSchV gilt für Feinstaub im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 µg/m³. Die Legende orientiert sich an dem Zusammenhang zwischen dem Feinstaub-Jahresmittelwert und der Überschreitungswahrscheinlichkeit des 35-Tage-Kriteriums. Die Berechnung liegt für mehrere Städte in Niedersachsen vor, z. B. Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim, Oldenburg.
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Digitaler Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) für die erweiterte Lärmkartierung (ENDPlus). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das Straßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Hauptverkehrsstr. und sonst. Str. (PLUS)“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
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Digitaler landesweiter Datenbestand der relevanten Schallschutzwände, welche zur Berechnung der Lärmkarten 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) genutzt werden. Der Sachdatenbestand enthält die für eine Lärmberechnung nach BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) relevanten Attribute für jedes Element. Die Geometrie soll die jeweilige Mittelachse des Bauwerkes an der höchsten Stelle repräsentieren und ist in seiner Detaillierung an die akustischen Erfordernisse und die Modellbildung angepasst. Die Höhenangaben sind als Höhe über Gelände (nicht über NN) zu verstehen und sind Bestandteil der Sachdatentabelle. Die Lärmschutzwände der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht. Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die zum Bundesland Bremen zugehörigen Lärmschutzwände.
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Die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität erfolgt hinsichtlich Art, Umfang und Qualität nach festen Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Bei der Beurteilung der Luftqualität wird im Hinblick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit unterschieden zwischen Ballungsräumen (städtische Gebiete mit hoher Besiedlungsdichte) und sonstigen Beurteilungsgebieten (Niedersachsen Nord, Niedersachsen Mitte und Niedersachsen Süd). Die Beurteilung im Hinblick auf den besonderen Schutz der natürlichen Ökosysteme und der Vegetation erfolgt in den Ökosystem-Schutzgebieten Wattenmeer und Harz. Weiterführende Informationen, wie z.B. aktuelle Messwerte, Stationsinformationen und die Jahresberichte zur Luftqualitätsüberwachung finden Sie in unter www.luen-ni.de.