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    Wanderwege der Grafschafter Spurensuche im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes

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    Kompensationsflächen im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) ist in Deutschland ein nach §29 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist.

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    Kreisstraßennetz des Landkreises Grafschaft Bentheim

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    Geodaten der Flächen im Landkreis Grafschaft Bentheim, für die eine Bodenabbaugenehmigung nach BbergG, WHG oder NNatSchG vorliegt.

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    Naturpark im Landkreis Grafschaft Bentheim

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    Windparks im Landkreises Grafschaft Bentheim

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    Busliniennetz des Landkreises Grafschaft Bentheim

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    Naturdenkmäler im Landkreis Grafschaft Bentheim