Landkreis Grafschaft Bentheim
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Sie ist im Juni 1999 mit dem Ziel gegründet worden, den Natur- und Landschaftsschutz im Landkreis Grafschaft Bentheim zu fördern. Die Hauptziele sind der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Grafschaft Bentheim durch die Sicherung und ökologische Aufwertung von Flächen sowie die regionale Umweltbildung.
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Kompensationsflächen im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Geodaten der Flächen im Landkreis Grafschaft Bentheim, für die eine Bodenabbaugenehmigung nach BbergG, WHG oder NNatSchG vorliegt.
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Wanderwege der Grafschafter Spurensuche im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Staatliche Waldflächen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
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Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes
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Flächen zu Anträgen auf Umbruch von Dauergrünland im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Naturpark im Landkreis Grafschaft Bentheim
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Biogasanlagen im Landkreises Grafschaft Bentheim
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BImSchG- Anlagen des Landkreises Grafschaft Bentheim