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    Der Landschaftsrahmenplan (LRP) beschreibt die Umsetzung der Landschaftsplanung auf Kreisebene (Stand: März 2017). Es kommt hierbei zu einer zielorientierten Erfassung und Bewertung der vorhanden Schutzgüter wie bestehende Natur- und Landschaftsschutzgebiete, schutzwürdige Biotope sowie die Darstellung der damit verbundenen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt somit auf der kartographischen Darstellung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die jeweiligen Landesnaturschutzgesetze i.V.m. einer zuvor erfolgten flächendeckenden Biotoptypenkartierung.

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    Biotope_Landkreis_Lüneburg

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    Naturschutz_Landkreis_Lüneburg

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    Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Um die Menschen im Landkreis Lüneburg vorbeugend vor den Gefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen, werden bei der Bekämpfung spezielle Fadenwürmer (sog. Nematoden) eingesetzt. Als effektives biologisches Bekämpfungsmittel werden sie vom Boden mitthilfe spezieller Sprühgeräte auf die betroffenen Stellen aufgetragen. Die Nematoden entwickeln sich im Körper der Raupen und töten diese dadurch ab. Für Menschen und Haustiere sind die Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.

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    Als besondere Landschaftsräume dienen Naturparke (NRP) sowohl dem Erhalt einmaliger Kulturlandschaften als auch deren touristischen Vermarktung zu Zwecken der Erholung und Bildung. Der Erhalt der Biotop- und Artenvielfalt wird über großräumige Landschafts- und Naturschutzgebiete gewährleistet. Rechtliche Grundlage ist dabei § 27 Abs. des 1 BNatSchG, das die einheitliche Entwicklung und Pflege der entsprechenden Gebiete vorsieht.

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    Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Dabei handelt es sich entweder um ein Einzelobjekt oder ein Gebiet mit einer Flächengröße bis zu fünf Hektar.

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    Lage und Beschreibung der Überschwemmungsgebiete für die Ilmenau im Landkreis Lüneburg.

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    Verschiedene Sozialthemen des Landkreises als WMS/WFS-Dienst verwendbar: Kindertagesstätten Schulen Universität

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    Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

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    Genehmigte und beantragte Biogasanlagen im Landkreis Lüneburg.