Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Das Dezernat Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst, ist die dem Fischereireferat des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgeschaltete Fachbehörde. Die Arbeit des Dezernates steht unter dem Leitziel: Erhaltung und Aufbau standorttypischer, artenreicher und ausgewogener Fischbestände, einschließlich des Schutzes der Lebensgrundlagen für die Fischfauna und Bewahrung bzw. Schaffung optimaler Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei. Der Geodatensatz ist intern und wird nicht öffentlich bereitgestellt, Abgabe von Daten erfolgt nur auszugsweise auf Anfrage nach Anonymisierung
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Diese Daten sind auf Anforderung im XPlanungsformat (XPlanGML) erhältlich. Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Das LROP basiert auf einer Verordnung aus dem Jahre 1994, wurde seitdem mehrfach aktualisiert, in den Jahren 2008 und 2017 insgesamt neu bekannt gemacht und zuletzt 2022 geändert. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen (Siedlung, Verkehrswege, Rohstoffgewinnung u. a.) und deren Entwicklungen dient das LROP dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum aufeinander abzustimmen. Es stellt so die planerische Konzeption für eine zukunftsfähige Landesentwicklung dar. Das LROP umfasst eine sogenannte „Beschreibende Darstellung" mit textlichen Festlegungen und eine „Zeichnerische Darstellung" (Karte im Maßstab 1 : 500 000). Die beschreibende Darstellung des Programms ist in vier Abschnitte gegliedert: Abschnitt 1 enthält die Ziele und Grundsätze zur Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, zur Einbindung des Landes in die norddeutsche und europäische Entwicklung, zur integrierten Entwicklung der Küste, der Inseln und des Meeres und zur Entwicklung der Räume in den Verflechtungsbereichen Bremen / Niedersachsen. Abschnitt 2 trifft Regelungen zur Entwicklung der Siedlungsstrukturen insbesondere zu den Themenbereichen Siedlungsentwicklung, Standortfunktionen, Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels. Abschnitt 3 trifft Regelungen zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen insbesondere zu den Themenbereichen Bodenschutz, Natur und Landschaft, Landwirtschaft / Forstwirtschaft / Fischerei, Erholung, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung und Wassermanagement. Abschnitt 4 trifft Regelungen zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und zu raumstrukturellen Standortpotenzialen mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung zu Mobilität / Verkehr / Logistik, See- und Binnenhäfen sowie hafenorientierte Anlagen, Energieerzeugung und -transport, zu Altlasten und Abfallentsorgungsanlagen.
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Dieser Datensatz beinhaltet Geodaten des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms in der Version von 2017. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms 2022 sind noch nicht in diesem Darstellungsdienst enthalten. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen
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Dieser Datensatz beinhaltet Geodaten des niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms in der Version von 2017. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landes-Raumordnungsprogramms 2022 sind noch nicht in diesem Darstellungsdienst enthalten. Folgende Themen des LROP 2017 sind von der letzten Änderung 2022 nicht betroffen und daher weiterhin in der Fassung von 2017 gültig: - Zentrale Orte - Vorranggebiete hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, - Vorranggebiete Entsorgung radioaktiver Abfälle - Vorranggebiete Straßen - Vorranggebiete Seehafen/Binnenhafen - Vorranggebiet Verkehrsflughafen Hinweis: Einige der wfs-Layer weisen einen Fehler beim Interpretieren der GetFeature-Antwort auf.
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Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) ist der Raumordnungsplan für das Land Niedersachsen. Die Fassung des LROP 2017 wurde in Teilen im Jahr 2022 geändert. Die aktuelle Fassung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) ergibt sich demnach aus der Neubekanntmachung 2017 und der Änderungsverordnung von 2022. Bei den hier vorliegenden Geodaten handelt es sich um eine Zusammenzeichnung, die 2022 beschlossenen Änderungen und eine Berichtigung von Juni 2023 sind hier in die Fassung von 2017 eingearbeitet. Verfügbar sind die Anlage 2 (Zeichnerische Darstellung) und der Anhang 4b (Karte Kulturelles Sachgut und Kulturlandschaften) der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm. Zudem werden die dazugehörigen Shapefiles in Form von ZIP-Dateien zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Nutzung der Daten (insbesondere bei Verschneidungen/Analysen) beachten Sie bitte, dass der Kartenmaßstab des LROP 1: 500 000 ist und die Daten somit entsprechend generalisiert sind. Bei einer detaillierteren Verwendung als im Maßstab 1:500.000 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies zu Lageungenauigkeiten führen kann. Die Daten liegen in UTM32, ETRS89 vor.
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Über das Fachinformationssystem (FIS) können Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und Verstöße gegen das Futtermittelrecht per Klick auf eine Karte je nach Region aktuell abgerufen werden. Das Fachinformationssystem bezieht sich ausschließlich auf den Raum Niedersachsen. Zu diesem Thema gibt es auch das Portal der Bundesländer unter der URL: http://www.lebensmittelwarnung.de/
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Das Fachinformationssystem Raumordnung (FIS-RO) ist ein Informationsangebot der niedersächsischen Raumordnung. Es eröffnet die Möglichkeit, über das Internet auf aktuelle geographische Informationen mit raumplanerischem Bezug zuzugreifen. Es beinhaltet neben raumordnerischen Fachdaten auch die Geodaten anderer Fachbereiche, wie beispielsweise Naturschutz, Forst- und Landwirtschaft, Verkehr und Energieversorgung, die als Planungsgrundlage für die Festlegungen des Landes-Raumordnungsprogramms fungieren. Das FIS-RO kann damit zugleich die Erstellung anderer Planwerke unterstützen. Zukünftig sollen auch Inhalte weiterer Raumordnungspläne, insbesondere der Regionalen Raumordnungsprogramme, sowie Fachdaten aus öffentlichen und privaten Quellen in das FIS-RO integriert werden. Für das FIS-RO werden Kartendienste verschiedener Anbieter genutzt, deren Bereitstellung in der Verantwortung der jeweiligen Anbieter liegt. Deshalb kann eine ständige Verfügbarkeit sämtlicher Karten nicht garantiert werden. Einzelne Inhalte der Fachansichten werden teilweise erst nach einer Ausschnittvergrößerung sichtbar.
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Der Energieatlas zeigt die Standorte für Windenergie- und Biogasenergieanlagen in Niedersachsen. Er basiert auf Daten der Landkreise und kreisfreien Städte (2013/2014) sowie den aktuellen Meldungen des EEG-Anlagenregisters. Die Standorte für Wind- und Biogasanlagen wurden mit dem Stand Dezember 2019 zuletzt fortgeschrieben. Als tagesaktuelle Datenquelle für die Standorte wird empfohlen das Marktstammdatenregister heranzuziehen.
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Im Rahmen des Projektes PlanDigital ist geplant, alle Flächennutzungspläne im Bundesland Niedersachsen in das Datenmodell XPlanGML zu übertragen. Die Daten können daraufhin einheitlich visualisiert werden und bilden einen gemeinsamen Datenpool, auf dessen Basis weitergehende Analysen möglich sind. Eine Zusammenzeichnung der Pläne wird als Darstellungsdienst und als Downloaddienst veröffentlicht. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Planungsbehörden auf der Ebene der Kommunen und des Landes eng zusammen. Die Kartendatendarstellung greift auf die in das Projekt integrierten Flächennutzungspläne zu und bildet diese ab. Die Darstellung besitzt keine Rechtsgültigkeit, dient jedoch der allgemeinen Information. Anfragen zu den rechtsgültigen Flächennutzungsplänen für konkrete Planungsvorhaben sind weiterhin an die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu richten.