Samtgemeinde Lühe
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Samtgemeinde Lühe Flächennutzungsplan Samtgemeinde Lühe 20.02.2020 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha
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-im Osten teils durch die "Fährstraße", teils durch die hinteren Grundstücke an der Fährstraße -im Süden durch das Grundstück "Apfelstraße" Nr. 10 (Flurstücke 67/39) und der Stichstraße zwischen den Grundstücken "Apfelstraße" Nr. 8 und 12 -im Westen durch die "Apfelstraße" im Bereich zwischen "Birnenweg" und "Barthold-Drewes-Straße" -im Norden durch die "Barthold-Drewes-Straße"
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-durch bauliche Entwicklungen soll in richtigen Maßstäben die Fehlwentwicklungen überwindet werden.
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Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.
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Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.