Samtgemeinde Lühe
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Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Samtgemeinde Lühe Flächennutzungsplan Samtgemeinde Lühe 20.02.2020 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Geodatensatz des Plans FNP Lühe (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das der letzten Änderung ist der 20.02.2020. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.
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Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.
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Das Gewerbegebiet Sandhörn der Gemeinde Steinkirchen wurde im Jahr 2005 mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Sandhörn“ planerisch gesichert. Einziger vorhandener Betrieb ist die FABY Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG im Osten des Gebiets (siehe Luftbild unten). In einem Teil des bisher unbebauten Gebiets im Westen will sich ein weiterer Obstlagerbetrieb ansiedeln (Marktgemeinschaft Altes Land mit Sitz in Jork). Da die einzige Erschließung des Geländes nur eine private Zufahrt zum bestehenden Betrieb ist, soll das neue Bauvorhaben über eine direkte Zufahrt von Norden von der Landesstraße 140 (L 140) her erschlossen werden soll. Die Zufahrt soll so vorbereitet werden, dass sie als öffentliche Erschließung auch für weitere Betriebe genutzt werden kann, die sich hier evtl. später ansiedeln. Da die geplante Zufahrt außerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 11 liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplan erforderlich, der hier Straßenverkehrsfläche festsetzt.
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Mit diesem Bebauungsplan soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen bestehenden gewerblichen Betrieb (Fruchtgroßhandel mit Spedition) zu erweitern und die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit gleichen Schwerpunkten zu ermöglichen
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Bebauungsplan Hafen Gründeich
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Bauleitplan
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha
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-im Osten teils durch die "Fährstraße", teils durch die hinteren Grundstücke an der Fährstraße -im Süden durch das Grundstück "Apfelstraße" Nr. 10 (Flurstücke 67/39) und der Stichstraße zwischen den Grundstücken "Apfelstraße" Nr. 8 und 12 -im Westen durch die "Apfelstraße" im Bereich zwischen "Birnenweg" und "Barthold-Drewes-Straße" -im Norden durch die "Barthold-Drewes-Straße"