Samtgemeinde Lachendorf
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Im Norden der Ortschaft Bargfeld befindet sich der Fischzuchtbetrieb Lübbe. Die Planung einer beschränkten Erweiterung der Betriebs- und Wohngebäude um eine einfache Gastronomie (Verkauf und Verkostung von Räucherfisch), machte die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. - Noch ohne Feststellungsbeschluss
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Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Am Bärenblau" ist es, eine Nachverdichtung in diesem bisher baulich ungenutzten Bereich planungs-rechtlich abzusichern.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Innenentwicklung Lange Straße" erforderlich.
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Im Rahmen der 3. Änderung wurde für die Grundstücke im Westen des Geltungsbereiches u. a. eine 2-Geschossigkeit festgesetzt, um zusätzlich zu der 1-geschossigen Bauweise auch Gebäudetypen wie z. B. Stadtvillen zu ermöglichen. Damit sollten 2- geschossige Gebäude in einem städtebaulich sinnvollen Bereich konzentriert werden. Die 2- Geschossigkeit wurde als Höchstmaß festgesetzt. Von der Gemeinde wird das Ziel verfolgt, diesen Bereich ausschließlich für diese Gebäudetypen vorzuhalten. Um eine Durchmischung mit 1- geschossigen Gebäuden zu verhindern soll die Zahl der Vollgeschosse als zwingend festgesetzt werden. Zudem wird die max. zulässige Firsthöhe erhöht und eine Traufhöhe als Mindest- und Höchstmaß ergänzt. Hierfür wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 erforderlich.
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Sandbruche“ wird erforderlich, um die konkreten Planungen zum Neubau einer Kinderkrippe und eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Hierfür werden im Nordosten des Änderungsbereiches Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt. Zudem soll die verkehrliche Erschließung im Plangebiet wirtschaftlicher gestaltet werden und in den Baugebieten z. T. auch 2-geschossige Gebäude zugelassen werden.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Reitbahn" erforderlich.
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In den Gewerbegebieten sind Anlagen für sportliche Zwecke zulässig. Um die Flächen für Gewerbeund Handwerksbetriebe vorzuhalten und um eine Dezentralisierung von Sportanlagen im Ortsteil Lachendorf zu vermeiden, ist es notwendig, diese Anlagen im Gewerbegebiet auszuschließen. Dies macht die 2. Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Misselhornskamp" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Brömmerkamp" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "SO Freizeit und Gewerbe Jarnser Straße" erforderlich.