Samtgemeinde Lachendorf
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Die Anpassung an die allgemeine Entwicklung machte eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans in 6 Teilgebieten notwendig.
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Der Bedarf an Sportflächen in der Gemeinde Ahnsbeck gab die Veranlassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Reitbahn" erforderlich.
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Auf Grund von Änderungen in den textlichen Festsetzungen, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Allerheide" erforderlich.
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Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Auf dem Sandbruche“ wird erforderlich, um der konkreten Nachfragesituation für Wohnhäuser, die über eine 1-Geschossigkeit hinausgehen, nachzukommen. Mit der 2. Änderung wird für einen Teilbereich des rechtskräftigen B-Planes die Festsetzung der 1-Geschossigkeit herausgenommen und stattdessen eine maximale Firsthöhe festgesetzt. Alle anderen Festsetzungen bleiben bestehen.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Zum Ringwall" erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "SO Freizeit und Gewerbe Jarnser Straße" erforderlich.
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Die relativ groß dimensionierte Verkehrsfläche im Süden des Planes war ursprünglich zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke und in Notfällen als Feuerwehrzufahrt für das nördlich gelegene Alten- und Pflegeheim geplant. Da der Brandschutz für das Alten- und Pflegeheim vollständig von Norden erfolgen kann, ist die zusätzliche Zufahrt entbehrlich. Mit Verringerung der Verkehrsfläche und gleichzeitiger Vergrößerung der Baufenster können die verbleibenden Baugrundstücke optimaler ausgenutzt werden. Mit den geänderten Festsetzungen soll eine angemessene Nachverdichtung ermöglicht werden. Hierfür wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich.
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Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Entlastungsstraße Sandbruche-Süd" erforderlich.
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Auf Grund einiger Änderungen in der Gestaltung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Stüh" der Gemeinde Ahnsbeck erforderlich.