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    Geodatensatz des Plans FNP Leinebergland (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 16.10.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.

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    Darstellungsdienst (WMS) des Plans FNP Leinebergland (Zusammenzeichnung) Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 16.10.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.

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    Downloaddienst (WFS) des Plans FNP Leinebergland (Zusammenzeichnung). Flächennutzungsplan Samtgemeinde Leinebergland Flächennutzungsplan Samtgemeinde Leinebergland inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 16.10.2021 Es handelt sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnung von Planelementen mit je einem Layer pro XPlanung-Klasse. Das Datum der letzten Änderung ist der 16.10.2021. Die Umringe der Änderungspläne sind im Layer Geltungsbereiche zusammengefasst.

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    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.

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    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er enthält eine Planzeichnung mit Begründung. Er gehört zum System der "Raumordnung", mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert wird. Der Flächennutzungplan bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden (zweistufige Bauleitplanung). Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der Planungshoheit von der Gemeinde aufgestellt. Er regelt Art und Maß der baulichen Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Der Flächennutzungsplan besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, und einer ausführlichen schriftlichen Begründung. Änderungen des bestehenden Flächennutungsplanes sind auch für Teilgebiete möglich.

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    Mit den Innenbereichssatzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch (BauGB) legen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung durch eine städebauliche Satzung fest, den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich (§ 35 BauGB) abzugrenzen. Die Abgrenzung hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von (Bau-)Vorhaben. Die möglichen Inhalte der Innenbereichssatzung werden durch das BauGB bestimmt. Die Innenbereichssatzung wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen. Sie ist für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Bauwillige und für die Baubehörden verbindlich. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind.

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    Ein Bebauungsplan (ggf. mit Änderungen) bezieht sich auf einzelne Bereiche des Gemeindegebietes und regelt Art und Mass der Bebaubarkeit einzelner Grundstücke rechtsverbindlich. Seine möglichen Inhalte werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als kommunale Satzung beschlossen und enthält somit für die Einwohnerinnen und Einwohner, für Baukwillige und für die Baubehörden verbindliche Festsetzungen. Die Satzung besteht aus einem oder mehreren Plänen, in denen die Festsetzungen zeichnerisch dargestellt sind, den ergänzenden textlichen Festsetzungen und einer ausführlichen schriftlichen Begründung.