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Kanalkataster Hansestadt Uelzen
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Der Landschaftsplan konkretisiert Ziele, Maßnahmen und Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Stadtgebiet Jever. Das Textwerk ist Bestandteil des Planes. Erstaufstellung 1997. Aktualisierung in Bereichen der absehbaren städtebaulichen Überplanung 2009. Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen. Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen. Der aktuelle Landschaftsrahmenplan wurde als Fortschreibung 2017 veröffentlicht und wird auf der Internetseite des Landkreises Friesland eingesehen zum Download zur Verfügung gestellt. werden. Derzeit befindet sich der Landschaftsrahmenplan erneut in der Fortschreibung.
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Straßenkataster Hansestadt Uelzen
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Trassen aller Kreisstraßen mit Bezeichnung im Landkreis Heidekreis.
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Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz im Gebiet der Stadt Wilhelmshaven
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Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.
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Naturparks im Landkreis Holzminden
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ausgewiesene punkförmige Naturdenkmale im Landkreis Holzminden
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ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Holzminden
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Die Naturschutzgebiete gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz dienen vorrangig dem Schutz von besonderen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften. Im Landkreis Oldenburg gibt es 26 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.257 ha. Sie wurden hoheitlich von der Bezirksregierung Weser-Ems ausgewiesen. Mit der Verwaltungsreform ist diese Aufgabe auf die Landkreise übergegangen. Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist neben der Neuausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere deren Pflege, Erhaltung und Entwicklung. Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreises Oldenburg: NSG Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG Hasbruch, NSG Tannensand und Gierenberg, NSG Glaner Heide, NSG Pestruper Moor, NSG Huntloser Moor, NSG Hatter Holz, NSG Holler- und Witte-Moor, NSG Wunderburger Moor, NSG Benthullener Moor, NSG Bäken der Endeler und Holzhauser Heide, NSG Poggenpohlsmoor, NSG Ahlhorner Fischteiche, NSG Harbener Heide, NSG Nordenholzer Moor, NSG Barneführer Holz und Schreensmoor, NSG Brammer, NSG Sager Meer, Kleiner Sand und Heumoor
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