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Der INSPIRE-Datensatz zum Thema *Lebensräume und Biotope* enthält die Gesetzlich Geschützten Biotope (GGB) in der Stadt Hameln.
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Mit der naturschutzfachlichen Neubewertung der Hochmoore wurde das Moorschutzprogramm im Jahr 1994 erweitert. Bei der Neubewertung wurden alle 92 Hochmoore mit industriellem Torfabbau hinsichtlich ihrer aktuellen Bedeutung für den Naturschutz eingeschätzt. Zusätzlich wurde erstmals auch das landwirtschaftlich genutzte Hochmoorgrünland aufgrund seiner Bedeutung als Pufferzone und eigenständiger Lebensraum für eine auf Feuchtgrünland angewiesene Pflanzen- und Tierwelt sowie seiner Funktion für die Biotopvernetzung in das Moorschutzprogramm einbezogen. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen außerhalb der Bereiche mit Abbaugenehmigungen.
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Im digitalen Baumkataster der Stadt Braunschweig werden Informationen über den städtischen Baumbestand dokumentiert und verwaltet. Diese Daten stellen die Arbeitsgrundlage für die im Zuge der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig durchzuführenden Kontrollgänge sowie vorzunehmenden Baumpflege-maßnahmen dar. Im Braunschweiger Baumkataster sind derzeit die Daten von rund 91.100 Einzel-, Straßen- und Parkbäumen erfasst. Zu den einzelnen Bäumen können verschiedene Informationen wie Baumart, Pflanzjahr / Alter, Baumhöhe, Stammumfang, Kronendurchmesser, Art der Schutzeinrichtung (Poller, Baumbügel etc.), Größe und Abdeckung der Baumscheibe, Vitalität, Begehung, Schäden, Maßnahmen angezeigt werden.
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In Teil I des Moorschutzprogramms wurden 1981 insgesamt 88 Hochmoore des Flachlandes erfasst, die als Torflagerstättenbedeutsam sind und eine hohe Bedeutung für den Naturschutz haben. Überwiegend wird bzw., wurde in diesen Mooren industrieller Torfabbau betrieben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Flächen, differenziert nach den Kategorien "wertvollster Bereich – keine Abtorfung", "Abtorfung unter Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes möglich" sowie "laufende oder abgeschlossene Abtorfung- Regeneration anzustreben".
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Digitale landesweite Übersicht der Hautgewässer des Fließgewässerschutzsystem Niedersachsen (FGSS). Sie repräsentieren den jeweiligen Fließgewässertyp einer naturräumlichen Region im Einzugsbereich eines Verbindungsgewässers. Sie sind einschließlich ausgewählter Nebengewässer so zu schützen und zu renaturieren, dass sich die unter naturnahen Bedingungen typische Arten und Biotopvielfalt auf ihrer gesamten Fließstrecke wieder einstellen kann. Sie sind die eigentlichen Kerngewässer des Natur- und Fließgewässerschutzes in Niedersachsen, an denen Renaturierungsmaßnahmen im Rahmen des Fließgewässerprogramms vorrangig umgesetzt und schwerpunktmäßig gefördert werden. Die Darstellung erfolgt einschließlich der abgegrenzten Talauen als Flächenthema.
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In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.
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WILD ist ein Projekt des Deutschen Jagdverbandes e.V. und seiner Landesjagdverbände. In dem bundesweiten Monitoring-Programm werden seit 2001 Daten zum Vorkommen, zur Populationsdichte und -entwicklung von Wildtieren erhoben. Die Revierinhaber leisten mit der Unterstützung des Projektes ehrenamtlichen Natur- und Artenschutz sowie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Wildtierpopulationen und Erhaltung der Jagd. Es handelt sich um ein Fachinformationssystem (FIS). Die Revierinhaber erheben die Daten ehrenamtlich nach wissenschaftlichen Methoden und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Wildtierpopulationen. In jedem Bundesland gibt es einen WILD-Länderbetreuer, der den unverzichtbaren Kontakt zu den Revierinhabern hält und für die Durchführung des Projektes vor Ort zuständig ist. Die WILD-Zentren koordinieren die bundesweiten Erfassungen, werten die Daten aus und publizieren die Ergebnisse jährlich im WILD-Jahresbericht. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden regelmäßig die Vorkommen und Besatzdichten von Niederwildarten erhoben. Die starken Streckenrückgänge v.a. bei Rebhuhn und Fasan, etwas schwächer ausgeprägt auch beim Feldhasen, sind ein deutliches Warnzeichen, sodass ein umfangreiches deutschlandweites Monitoring weiterhin äußerst wichtig ist. WILD stellt daher eine solide Grundlage für gezielte Zusatzprojekte dar, in denen nach Ursachen für Bestandsentwicklungen gesucht wird. Darauf aufbauend können mit geeigneten Lösungsansätzen diese und viele weitere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen unterstützt werden. Zudem werden die deutschlandweiten Bestände invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund und Nilgans dokumentiert, welche eine Grundlage für Managementpläne und weitere Maßnahmen bilden. WILD stellt in Deutschland derzeit das umfassendste Monitoringprogramm hinsichtlich jagdbarer Wildtiere, insbesondere Kleinsäuger, dar.
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Der statistische Bezirk ist Teil der kleinräumigen Gliederung einer Kommunalstatistik, wobei der Ortsteil die größte Aggregatsebene und die Blockseite die kleinste darstellt. Der statistische Bezirk ist nach den Stadtteilen die nächstkleinere Einheit der räumlichen Betrachtung. Die 19 statistischen Bezirke der Stadt Hildesheim orientieren sich an den Gemarkungsgrenzen und dienen als Rauminformation für statistische Aussagen.
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Im digitalen Grünflächen-Informationssystem der Stadt Braunschweig werden alle Grünflächen, Bäume und Pflegeobjekte erfasst. Verzeichnet sind alle Grünflächen, Straßenbäume, Spiel- und Bolzplätze, Bezirkssportanlagen, öffentliche Teile der Kleingartenanlagen und Naturschutzflächen. Diese Daten stellen die Arbeitsgrundlage für die im Zuge der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig durchzuführenden Kontrollgänge sowie vorzunehmenden Pflegemaßnahmen dar.
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Räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten.