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Übersicht aller bestehenden Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Hildesheim auf der Basis der TK 25. Neue Ausweisungen werden kontinuierlich in den Datensatz eingepflegt.
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Punktförmige Darstellung der Altablagerungen im Landkreis Diepholz Grundlage sind die Daten des LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Folgende Information wird angezeigt: Standortnummer: 10-stellige Kennziffer. Mit der Nennung dieser Kennziffer können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde Landkreis Diepholz: Tel.: 05441 976-4279 weitergehende und ggf. aktuellere Informationen erfragt werden. Allgemeine Informationen zum Thema Altablagerungen: Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Das Bodenschutzrecht definiert sie als Plätze, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind – darunter Müllgruben, wie sie im vorigen Jahrhundert in ganz Deutschland üblich waren. Für Altlasten sind nach §10 NBodSchG in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde zuständig. Sie führen ein Altlastenkataster gemäß §6 NBodSchG mit Informationen zur Lage, Belastung und Erkundungsstand. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. In Niedersachsen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bisher 10 395 Altablagerungen erfasst. Auf einer interaktiven Karte unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/ können Bürger sich einen Überblick über die Standorte verschaffen. Alle drei Jahre wird diese Karte aktualisiert.
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Übersicht von Altlastverdachtsflächen im Landkreis Nienburg/Weser
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Kompensationsflächen im LK Ammerland
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Abgrenzung der Wasserschutzgebiete. Nach § 91, 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) können Wasserschutzgebiete im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt werden, um das Grundwasser im Einzugsgebiet einer Wasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Wasserschutzzone I – Fassungsbereich Wasserschutzzone II – Engeres Schutzgebiet Wasserschutzzone III- Weiteres Schutzgebiet
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Ausgewiesene Naturschutzgebiete im Landkreis Hameln-Pyrmont
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Bäume - insbesondere im urbanen Umfeld - bedürfen eines besonderen Schutzes! Eine Möglichkeit, Baumschutz in der Stadt effektiv zu betreiben und auch den Baumbestand zu vermehren bietet das Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist es möglich, in einem Bebauungsplan besondere, das Stadtbild prägende Bäume mit einem Erhaltungsgebot festzusetzen. In diesem Datensatz sind die Flächen dargestellt, die zum Erhalt von Bäumen festgesetzt worden sind.
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Von den Unterhaltungsverbänden aus dem Landkreis Diepholz gemeldete Durchlassbauwerke
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Standorte der Ladestationen für E-Autos im Landkreis Diepholz auf Basis ALKIS; Datenerhebung durch eigene Recherche und Recherche auf den Portalen www.chargemap.com, www.e-tankstellenfinder.com, www.ladenetz.de, https://ladesaeulenregister.de/ und der Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulenkarte/Ladesaeulenkarte_node.html Seit dem 18. April 2017 veröffentlicht die Bundesnetzagentur die im Rahmen der Ladesäulenverordnung (LSV) gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
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Als Grundwasser bezeichnet man das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht. Grundwasser führende Schichten nennt man Grundwasserleiter. Je nach geologischen Verhältnissen können ein oder mehrere Grundwasserstockwerke übereinander liegen, deren einzelne Grundwasserleiter jeweils durch zwischengelagerte undurchlässige Schichten voneinander getrennt sind. Das Grundwasser ist durch die als Filtersystem wirkenden Deckschichten vor Verunreinigungen gut geschützt. Dennoch besteht eine Gefährdung auch tiefer gelegener Grundwasservorkommen durch andauernde Schadstoffeinträge, die z. B. aus Luftverschmutzungen, übermäßiger Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln oder aus Altlasten stammen können. Zum Schutz dieses Trinkwassers müssen die Grundwasservorkommen erkundet, bewertet und ständig überwacht werden. Das Entnehmen von Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für zeitlich begrenzte Bauwasserhaltungen.
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