Gemeinde Wietze
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OT Hornbostel Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine klare rechtsverbindliche Abgrenzung des Wochenendhausgebietes erreicht werden.
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OT Jeversen Allgemeines Wohngebiet 1 Vollgeschoss GRZ: 0,2 GFZ: 0,25 Einzelhäuser
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Gemeinde Wietze Die Gemeinde Wietze beabsichtigte mit der Planaufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Wiederansiedlung des Vollsortimenters in integrierter Lage im Ortskern zu schaffen und damit zur Weiterentwicklung eines Zentralen Versorgungsbereiches und zur Bildung eines Ortskernes beizutragen. SO Lebensmittelmarkt
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Gemeinde Wietze Gewerbegebiet, offene Bauweise GRZ: 0,4 GFZ: 1,0 2 bzw. 4 Vollgeschosse
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OT Wieckenberg Ein bereits seit 1970 bestehender Campingplatz sollte planungsrechtlich abgesichert werden. Es sollten damit die städtebaulichen Voraussetzungen für die Genehmigung von Mobilheimen geschaffen werden. SO, das der Erholung dient
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OT Jeversen Wochenendhausgebiet max. zul. Grundfläche: 60 m² GRZ: 0,05 GFZ: 0,05 nur Einzelhäuser zulässig
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Gemeinde Wietze Die Änderung betrifft nur zwei Flurstücke. Die Ausweisung der Verkehrsfläche war nicht mehr notwendig, da für den B-Plan "Im langen Felde" eine andere Erschließung gewählt wurde.
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OT Jeversen Durch diesen Bebauungsplan soll auf der Grundlage der entsprechenden Flächennutzungsplanänderung der Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit den dazu gehörenden Stellplätzen ermöglicht werden.
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Gemeinde Wietze Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die Eigenschaft des vorhandenen Lebensmittel-Vollversorgers als großflächiger Einzelhandelsbetrieb planungsrechtlich festgesetzt werden.
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OT Hornbostel Allgemeines Wohngebiet GFZ: 0,3 GFZ: 0,4 1 Vollgeschoss offene Bauweise
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