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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    -die Flurstücke 79/21 und 79/52, die bisher als Parkfläche ausgewiesen waren, werden aufgeteilt.

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    -gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde

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    -Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. wurde beschlossen um : -eine Anpassung an vorhandene Bebauungspläne bzw. die vorhanden gewerbliche Nutzung vorzunehmen. -neue Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen als Arrondierung der vorhandenenen Bebauung zu schaffen. -einem ansässigen Betrieb und dessen Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern -neue öffentliche Parkplätze für Berufspendler zu schaffen sowie den vorhandenene Hafen Grünendeich planerisch zu sichern

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth überplant mit dem Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“ ein Areal von ca. 4,8 ha. Die Eingriffe werden den jeweiligen Grundstückseigentümern (Elbe-Obst, Hofmosterei Holst, Gartenbau Winckler) zugeordnet. Für die Eingriffe in das Schutzgut Landschaftsbild und Teile des Schutzgutes Boden ist der Ausgleich im Rahmen des Plangebietes möglich. Der verbleibende Ausgleich für das Schutzgut Boden (Flächenversiegelung) wird auf der Pool- fläche in der Gemeinde (Jork, OT) Ladekop bzw. in der Gemeinde Stadt Stade (Hollerner Moor) erbracht. Bei Umsetzung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen verbleiben. Somit kann der Eingriff, bei Durchführung aller Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, durch den Bebauungsplan Nr.18 „GE - Bassenflether Chaussee II“, als ausgeglichen angesehen werden. Insgesamt: 5,42 ha

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²

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    Bebauungsplan

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    In Steinkirchen besteht ein Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken, der zu einem großen Teil auch aus der bereits ansässigen Bevölkerung selbst kommt. Steinkirchen ist Grundzentrum und erfüllt eine Versorgungsfunktion für das Gemeindegebiet sowie angrenzende Ortschaften der Samtgemeinde Lühe mit grundzentraler Infrastruktur und Einrichtungen. Auch zur langfristigen Sicherung dieser vorhandenen Einrichtungen ist es erforderlich, bedarfsgerecht und ausreichend Wohnbauland zur Verfügung zu stellen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Steinkirchen, mit dem „Wohnpark Bürgerei“ ein ortskernnahes Wohngebiet zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Baulandbedarfs zu entwickeln. Insgesamt soll Bauland für etwa 70-80 Bauplätze vorbereitet werden, die bedarfsorientiert und abschnittsweise erschlossen werden.

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    Die Ansiedlung eines Verkaufsmarktes soll auf der Fläche des abgebrannten Baudenkmal Bergfried 31 auf der Parzelle 211/119 ermöglichen