Samtgemeinde Lühe
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Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.
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-gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde
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-Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen
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Bebauungsplan
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Baufibel Altes Land
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Die Samtgemeinde Lühe umfasst die Mitgliedsgemeinden Grünendeich, Guderhandviertel, Hollern-Twielenfleth, Mittelnkirchen, Neuenkirchen und Steinkirchen. Jeder der Mitgliedsgemeinden besitzt eigene Bauvorschriften und damit eine eigenverantwortliche Bauleitplanung.
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-Auswesung eines reinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs gemäß BauGB-MaßnahmenG von 1993 .Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des umgebenden Quartiers -Erhaltung, Renaturierung und Sanierung des kulthistorisch bedeutsamen Ringgrabens als Landschaftselement -Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen
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Die Elbe-Obst-Erzeugergemeinschaft beabsichtigt den bestehenden Betrieb an der Straße Bachenbrock 28 in Steinkirchen durch den Neubau einer Obstlagerhalle zu erweitern. Auf-grund der Lage im Außenbereich ist zur planerischen Steuerung ein Bebauungsplan erfor-derlich.
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Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.
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Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.
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