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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    -Flur 1/7, 4/44 (beide als Verkehrsflächen - Innendeich) -Flur 6 23/22 (Betriebsflächen - Außendeich) und 23/23. -im Norden durch die Wasserflächen der Gemarkung Grünendeich in Flur 6 -im Osten durch das Flurstück 23/15 der Flur 6

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    Die Elbe-Obst-Erzeugergemeinschaft beabsichtigt den bestehenden Betrieb an der Straße Bachenbrock 28 in Steinkirchen durch den Neubau einer Obstlagerhalle zu erweitern. Auf-grund der Lage im Außenbereich ist zur planerischen Steuerung ein Bebauungsplan erfor-derlich.

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    Abrundungssatzung Bachenbrock

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    -Auswesung eines reinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs gemäß BauGB-MaßnahmenG von 1993 .Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des umgebenden Quartiers -Erhaltung, Renaturierung und Sanierung des kulthistorisch bedeutsamen Ringgrabens als Landschaftselement -Erweiterung der städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen

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    Bebauungsplan

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    -im Osten teils durch die "Fährstraße", teils durch die hinteren Grundstücke an der Fährstraße -im Süden durch das Grundstück "Apfelstraße" Nr. 10 (Flurstücke 67/39) und der Stichstraße zwischen den Grundstücken "Apfelstraße" Nr. 8 und 12 -im Westen durch die "Apfelstraße" im Bereich zwischen "Birnenweg" und "Barthold-Drewes-Straße" -im Norden durch die "Barthold-Drewes-Straße"

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²

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    In Steinkirchen besteht ein Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken, der zu einem großen Teil auch aus der bereits ansässigen Bevölkerung selbst kommt. Steinkirchen ist Grundzentrum und erfüllt eine Versorgungsfunktion für das Gemeindegebiet sowie angrenzende Ortschaften der Samtgemeinde Lühe mit grundzentraler Infrastruktur und Einrichtungen. Auch zur langfristigen Sicherung dieser vorhandenen Einrichtungen ist es erforderlich, bedarfsgerecht und ausreichend Wohnbauland zur Verfügung zu stellen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Steinkirchen, mit dem „Wohnpark Bürgerei“ ein ortskernnahes Wohngebiet zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Baulandbedarfs zu entwickeln. Insgesamt soll Bauland für etwa 70-80 Bauplätze vorbereitet werden, die bedarfsorientiert und abschnittsweise erschlossen werden.

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    Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.