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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    Bebauungsplan

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²

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    Bebauungsplan

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    -die Flurstücke 79/21 und 79/52, die bisher als Parkfläche ausgewiesen waren, werden aufgeteilt.

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    Baufibel Altes Land

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    -gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: -Bereitstellung von Wohnbauland für ca. 70-80 neue Bauplätze, die bedarfsgerecht und in Abschnitten erschlossen werden sollen, -Sicherung eines neuen ortskernnahen Feuerwehrgrundstücks, -Schaffen der Ansiedlungsmöglichkeit für einen Discountmarkt in Nachbarschaft zum neuen Lebensmittelmarkt, -Sicherung der Regenrückhaltung für die Neubauflächen Insgesamt 3,4 ha

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    -Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen

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    Abrundungssatzung Bachenbrock