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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    Abrundungssatzung Bachenbrock

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    Bebauungsplan

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    -Grunderwerbskosten füpr Straßenbau -Straßenbaukosten -Kosten der Versorgungsleitungen

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    -durch bauliche Entwicklungen soll in richtigen Maßstäben die Fehlwentwicklungen überwindet werden.

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    Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.

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    -Verschiebung des Parkplatzes im Norden um 2,20m in Richtung Wettern -Schaffung einer Zuwegung zum Grundstück Giese, ebenfalls in 2,20m Breite.

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    Das Gewerbegebiet Sandhörn der Gemeinde Steinkirchen wurde im Jahr 2005 mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Gewerbegebiet Sandhörn“ planerisch gesichert. Einziger vorhandener Betrieb ist die FABY Fruchtgroßhandel GmbH & Co. KG im Osten des Gebiets (siehe Luftbild unten). In einem Teil des bisher unbebauten Gebiets im Westen will sich ein weiterer Obstlagerbetrieb ansiedeln (Marktgemeinschaft Altes Land mit Sitz in Jork). Da die einzige Erschließung des Geländes nur eine private Zufahrt zum bestehenden Betrieb ist, soll das neue Bauvorhaben über eine direkte Zufahrt von Norden von der Landesstraße 140 (L 140) her erschlossen werden soll. Die Zufahrt soll so vorbereitet werden, dass sie als öffentliche Erschließung auch für weitere Betriebe genutzt werden kann, die sich hier evtl. später ansiedeln. Da die geplante Zufahrt außerhalb des geltenden Bebauungsplans Nr. 11 liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplan erforderlich, der hier Straßenverkehrsfläche festsetzt.

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    Die Ansiedlung eines Verkaufsmarktes soll auf der Fläche des abgebrannten Baudenkmal Bergfried 31 auf der Parzelle 211/119 ermöglichen

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    Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²