Samtgemeinde Lühe
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Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.
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-gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde
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-Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen
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Baufibel Altes Land
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Die Elbe-Obst-Erzeugergemeinschaft beabsichtigt den bestehenden Betrieb an der Straße Bachenbrock 28 in Steinkirchen durch den Neubau einer Obstlagerhalle zu erweitern. Auf-grund der Lage im Außenbereich ist zur planerischen Steuerung ein Bebauungsplan erfor-derlich.
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Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. Teilflächen: Es wird auf „besonders erhaltenswerte Baumbestände“ hingewiesen, von denen die beiden östlichen nicht mehr vorhanden sind. Die südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden als „Flächen für Ersatz bzw. Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Für die Straße Am Schwingedeich besteht die Hinweisdarstellung als „Hauptwander und radweg“. Südöstlich des Plangebietes sind die dort vorhanden „Flächen für Bahn und Gleisanlagen“ dargestellt. Durch die Festsetzungin dem gleichzeitig im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 17 „Obstlager Wöhrden“ als „Sondergebiet für Betriebe zur Be und Verarbeitung und Sammlung land und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sowie als Gewerbegebiet wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich Insgesamt: 35.907 m²
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-Grunderwerbskosten füpr Straßenbau -Straßenbaukosten -Kosten der Versorgungsleitungen
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Mit diesem Bebauungsplan soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen bestehenden gewerblichen Betrieb (Fruchtgroßhandel mit Spedition) zu erweitern und die Ansiedlung von weiteren Betrieben mit gleichen Schwerpunkten zu ermöglichen
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Verschiedene Änderungen der Flächennutzung. wurde beschlossen um : -eine Anpassung an vorhandene Bebauungspläne bzw. die vorhanden gewerbliche Nutzung vorzunehmen. -neue Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen als Arrondierung der vorhandenenen Bebauung zu schaffen. -einem ansässigen Betrieb und dessen Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern -neue öffentliche Parkplätze für Berufspendler zu schaffen sowie den vorhandenene Hafen Grünendeich planerisch zu sichern
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