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    Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lühe stammt aus dem Jahr 1995. Die Aktualisierung erfolgt in Form durch Änderungen, die jeweils nummeriert werden.

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    -gestiegene Anspruch an größeren Wohnflächen -> erfordern die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich der Gemeinde

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    Abrundungssatzung Bachenbrock

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    -Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung von neuen Wohnbauflächen in der Ortslage Steinkirchen

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    Bebauungsplan

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    In Steinkirchen besteht ein Bedarf an neuen Wohnbaugrundstücken, der zu einem großen Teil auch aus der bereits ansässigen Bevölkerung selbst kommt. Steinkirchen ist Grundzentrum und erfüllt eine Versorgungsfunktion für das Gemeindegebiet sowie angrenzende Ortschaften der Samtgemeinde Lühe mit grundzentraler Infrastruktur und Einrichtungen. Auch zur langfristigen Sicherung dieser vorhandenen Einrichtungen ist es erforderlich, bedarfsgerecht und ausreichend Wohnbauland zur Verfügung zu stellen. Daher beabsichtigt die Gemeinde Steinkirchen, mit dem „Wohnpark Bürgerei“ ein ortskernnahes Wohngebiet zur Deckung des kurz- bis mittelfristigen Baulandbedarfs zu entwickeln. Insgesamt soll Bauland für etwa 70-80 Bauplätze vorbereitet werden, die bedarfsorientiert und abschnittsweise erschlossen werden.

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    -Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des dringenden Wohnraumbedarfs. -Ausweisung und Sicherung einer Fläche für den Gemeidnebedarf -Ausweisung von privaten und öffentlichen Grünfläche zur Ergänzung der Wohnfunktion sowie des Quartiers -Erhaltung und Sanierung eines vorhandenen Grabens als kulturhistorisches Landschaftselementes -Erweiterung der Städtebaulichen Festsetzungen durch bauordnungs- und naturschutzrechtliche Festsetzungen

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    Im Zusammenhang mit der konkreten Erschließungsplanung für das Baugebiet hat sich nun das Erfordernis ergeben, im direkten Einmündungsbereich zum Wohngebiet die Erschließungsstraße um 2 m nach Norden zu verschieben. Im Süden des Plangebiets sollen zudem die Stichwegerschließungen, die bislang als Privaterschließungen vorgesehen waren, als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Ziel der Planung ist die Anpassung der ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche an die konkretisierte Erschließungsplanung, um eine bedarfsgerechte und funktionale Erschließung des Wohngebietes zu sichern.

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    Bebauungsplan Hafen Gründeich

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    Bebauungsplan