Gemeindeplanung
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Nach Aufgabe der früheren Tankstelle soll das Gebiet nunmehr einer Wohnnutzung zugeführt werden, wie es der grundsätzlichen Zweckbestimmung des Baugebiets ent- spricht.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Nienhagen, östlich an die bereits vorhandene Bebauung aus.
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Mit der 1. Änderung werden die Festsetzungen der Gewerbegebietsflächen modifiziert.
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Die Gemeinde Nienhagen weist entlang der Straße "Twegte" und "Butterstieg" Neue Bauplätze aus.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant einen Teilbereich der Wohnstraße "Sandförth" im Bereich Butterstieg bis zur Brücke. WA, GRZ 0,25, Eingeschossigkeit und Einzelhäuser. Eine rückwärtige Bebauung wird ermöglicht.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnflächen im Ortsteil Nienhagen auf der Höhe des "Roggenkamp", im Anschluss an die vorhandene Bebauung, in Richtung der Aue, aus.
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
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Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein Gewerbegebiet im Norden des Ortsteils Nienhagen, westlich der K 57.
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Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Von-Campe-Weg". Die Ziffern 2 und 3 Textliche Festsetzung ändern Ziffer 4.1 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34.
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