Gemeindeplanung
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Der Bereich der 4. Änderung wurde bis 2012 von einem Gartenbaubetrieb genutzt. Dieser wurde aufgegeben, so dass die Fläche umgenutzt werden kann. Da der Bereich vergleichsweise zentral im Ort zwischen Wohnbebauung sowie Kapelle/Friedhof liegt und noch Bedarf an Wohnraum besteht ist vorgesehen, ihn als Wohnbauland auszubilden.
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Die Gemeinde Nienhagen weist entlang der Straße "Twegte" und "Butterstieg" Neue Bauplätze aus.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Bauplätze südlich im Anschluss an die südliche Wohnbebauung vom Ortsteil Papenhorst aus.
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Entsprechend der Vorgabe des Flächennutzungsplanes soll durch diesen Bebauungsplan der Bedarf an gewerblichen Baugrundstücken in Nienhagen gedeckt werden.
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Die beiden Parkanlagen sollen nun zu Wohngrundstücken umgewandelt werden. Um die Grundstücke als Baugrundstücke nutzen zu können, ist die 1. Änderung erforderlich.
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Es wird eine Textliche Festsetzung ergänzt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen gem. § 8 (3) Nr. 2 und 3 BauNVO wird ausgeschlossen.
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Die Gemeinde Nienhagen überplant den Ortsteil Papenhorst. Es wird die Nutzung "Dorfgebiet" festgesetzt.
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Nach Aufgabe der früheren Tankstelle soll das Gebiet nunmehr einer Wohnnutzung zugeführt werden, wie es der grundsätzlichen Zweckbestimmung des Baugebiets ent- spricht.
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Die Gemeinde Nienhagen weist ein Neubaugebiet im Ortskern des Ortsteils Nienhagen aus. Es werden die Wohnstraßen "Butterstieg", "Lanneweh" und "Twegte" geschaffen.
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Seit Aufstellung des Bebauungsplanes hat sich im Laufe der Zeit herausgestellt, dass die relativ eng gefassten überbaubaren Flächen die Nutzbarkeit der Baugrundstücke stärker einschränken als es aus heutiger Sicht sinnvoll ist. Die zum Teil großen Grundstücke können auch unter Beibehaltung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung im Sinne des Baugesetzbuches flächensparender genutzt werden, wenn die überbaubaren Flächen erweitert werden. Ein erweiterter Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in den Boden wird damit nicht ermöglicht, sondern es werden lediglich die Möglichkeiten der Verteilung baulicher Anlagen auf den einzelnen Grundstücken verbessert.
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