Gemeindeplanung
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Die 7. Änderung des Bebauungsplanes dient der Entwicklung und Nachverdichtung bereits bestehender Bauflächen. Der Planbereich umfasst die Wohnstraße "Karl-Gehrke-Weg". Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt weit unter 20.000 m2.
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Mit der Aufstellung wurde südwestlich der Ortsmitte Nienhagens um den Friedhof herum ein allgemeines Wohngebiet sowie ein Teilbereich als Mischgebiet festgesetzt.
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Die Gemeinde Nienhagen schafft ein Gewerbegebiet im Norden des Ortsteils Nienhagen, westlich der K 57.
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Die Gemeinde Nienhagen weist neue Wohnbauflächen im Ortsteil Papenhorst aus. Es handelt sich um Wohnbebauung in erster, zweiter und dritter Reihe im Bereich "Dannhorster Weg" und "Am Schloß".
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Der Planbereich umfasst den "Herzogin-Agnes-Platz". Ziffer 1 Textliche Festsetzungen ändert und ergänzt die Festsetzungen der 1. Änderun des Bebauungsplanes Nr. 34 über das zulässige Maß baulicher Nutzung gem. §§ 17 und 19 BauNVO. Ziffer 2 Textliche Festsetzung ändert Ziffer 10.3 Textliche Festsetzungen der Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 34 über die Versickerung von Niederschlagswasser.
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Es wird eine Textliche Festsetzung ergänzt. Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen gem. § 8 (3) Nr. 2 und 3 BauNVO wird ausgeschlossen.
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Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Hinter dem Friedhof“ wird erforderlich, um eine höhere Dichte in der Bebauung zu erreichen. Daher wird in Teilbereichen des Plangebietes der 2. Änderung die GRZ von 0,2 auf 0,3 erhöht.
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Die Gemeinde Nienhagen weist entlang der Straße "Twegte" und "Butterstieg" Neue Bauplätze aus.
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Um die geplante Errichtung der Kindertagesstätte zu ermöglichen, wird ein Teil der festgesetzten öffentlichen Grünfläche in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ geändert.
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Durch die Änderung sollen die überbaubaren Flächen im Ortsteil Nienhorst vergrößert werden, um innerhalb der Baugrundstücke unter Berucksichtigung des südlich angrenzenden Waldes einen großen Spielraum bei der Verteilung der zulässigen baulichen Anlagen einräumen zu können.
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